Impfung gegen Blauzungenkrankheit

Pressearchiv - Meldung vom 20.05.2008

Pressemitteilung vom 20.05.2008

Die Blauzungenkrankheit, eine Erkrankung der Wiederkäuer, hat sich in ganz Deutschland ausgebreitet. Die Erkrankung wird durch Viren verursacht und durch Gnitzen übertragen. Folgen dieser Erkrankung sind Todesfälle, besonders bei den kleinen Wiederkäuern. Bei allen empfänglichen Tieren treten erhebliche wirtschaftliche Verluste auf.

Vor diesem Hintergrund macht Amtstierarzt Dr. Knut Große noch einmal darauf aufmerksam, dass in Deutschland eine allgemeine Impfpflicht besteht. Schafe, Ziegen und Wildwiederkäuer benötigen eine einmalige Impfung, der Impfschutz hält ein Jahr. Rinder müssen zwei Mal im Abstand von 21 - 28 Tagen geimpft werden. Der Impfschutz hält je nach Impfstoffhersteller 6 Monate bis 1 Jahr.

Im Territorium der Stadt Brandenburg an der Havel sollen diese Impfungen Anfang Juni 2008 durchgeführt werden. Die Hoftierärzte werden durch das Veterinäramt beauftragt und vereinbaren mit den Tierhaltern Termine für die Impfung. Der Impfstoff wird den Tierhaltern kostenfrei zur Verfügung gestellt, die tierärztliche Leistung ist zu bezahlen. Auf Antrag an die Tierseuchenkasse werden die Tierarztkosten erstattet.

Tierhalter, die ihre landwirtschaftlichen Nutztiere, insbesondere ihre Wiederkäuer, nicht im Veterinäramt und in der Tierseuchenkasse angemeldet haben, sollten dies unverzüglich nachholen. Bei Fragen können sich Tierhalter unter der Telefon-Nummer (03381) 585361 an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Brandenburg an der Havel wenden.

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