Informationen zu den Bodenrichtwerten mit Stichtag 31.12.2015

Pressearchiv - Meldung vom 29.02.2016

Pressemitteilung vom 29.02.2016

Landwirtschaftliche Bodenrichtwerte (in €/m²) zum Stichtag 31.12.2015
Landwirtschaftliche Bodenrichtwerte (in €/m²) zum Stichtag 31.12.2015

In seiner Beratung am 27.01.2016 hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Brandenburg an der Havel zum Stichtag 31.12.2015 127 Bodenrichtwerte - 121 für Bauflächen und 6 für land- und / bzw. forstwirtschaftliche Nutzungen - beraten und beschlossen.

Bodenrichtwerte (BRW) sind durchschnittliche Lagewerte für den Boden, bezogen auf einen Quadratmeter Grundstücksfläche. Sie werden für eine Mehrzahl von Grundstücken ermittelt, die in ihren tatsächlichen Eigenschaften und rechtlichen Gegebenheiten weitgehend übereinstimmen, eine im Wesentlichen gleiche Struktur und Lage haben und im Zeitpunkt der Bodenrichtwertermittlung ein annähernd gleiches Preisniveau aufweisen. Bodenrichtwerte stellen also auf typische Verhältnisse einzelner Gebiete (Bodenrichtwertzonen) ab.

Bodenrichtwerte werden vom örtlichen Gutachterausschuss für Grundstückswerte auf der Datenbasis der bei seiner Geschäftsstelle geführten Kaufpreissammlung flächendeckend für alleGrundstücksarten unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands zum 31. Dezember ermittelt (§ 196 Baugesetzbuch).
So liegen für das Gebiet der Stadt Brandenburg an der Havel seit 1991 durchgängig
Bodenrichtwerte vor.

Kurze Zusammenfassung

  • In den Wohngebieten der städtischen Lage (bspw. Görden, Eigene Scholle, Mötzower und Krakauer Vorstadt, Quenz usw.) sind 30 Bodenrichtwerte ermittelt worden. Hier liegen seit Jahren stabile Grundstückspreise für unbebaute Wohnbauflächen zwischen 35 bis 75 €/m² vor.

    Gestiegen ist lediglich der BRW in der „Krakauer Vorstadt" von 50 €/m² auf 55 €/m².
  • In den dörflichen Lagen (bspw. Gollwitz, Göttin, Klein Kreutz, Saaringen, Schmerzke, Wilhelmsdorf, Wust) wurden 10 Bodenrichtwerte ermittelt. Hier liegen zwei Veränderungen zum Vorjahr vor. Die BRW in den dörflichen Lagen bewegen sich zwischen 10 und 50 €/m².

    Gestiegen ist der BRW in „Wilhelmsdorf" von 40 €/m² auf 45 €/m².

    Gefallen ist der BRW in „Gollwitz" von 45 €/m² auf 40 EUR/m².
  • In den Siedlungen fürs individuelle Wohnen (bspw. Am Rehhagen, Klein Kreutz Kiekeberg, Schmerzke Zingelheide, Havelkietz, Osthalbinsel usw.) hat sich das Bodenrichtwertniveau in 2015 unterschiedlich entwickelt. Es wurden 13 Bodenrichtwerte ermittelt, davon sind zehn gleichbleibend. Das Niveau liegt zwischen 45 und 210 €/m².

    Gestiegen ist der Bodenrichtwert in „Schmerzke-Zingelheide" von 45 €/m² auf 50 €/m².

    Gefallen ist der Bodenrichtwert auf der „Osthalbinsel" von 220 €/m² auf 210 €/m².

    Es wurde eine neue Bodenrichtwertzone für das Wohngebiet „Sophienstraße-EFH“ im Stadtteil Hohenstücken eingeführt. Der BRW ist hier mit 55 €/m² ermittelt worden.
  • Für Gewerbe- und Industriegebiete wurden 13 Bodenrichtwerte auf dem Vorjahresniveau zwischen 10 und 50 €/m² ermittelt.
  • In Plaue, hier sind 4 Bodenrichtwerte vorhanden, wurde das Vorjahresniveau bestätigt.
  • Im Stadtteil Kirchmöser existieren 5 Bodenrichtwerte. Lediglich in der Bodenrichtwertzone „Kirchmöser-Uferstraße“ ist der BRW von 40 €/m² auf 45 €m² gestiegen.
  • In den Mietwohnungsbaugebieten (bspw. Alter Görden, Große Gartenstraße, Gutenbergstraße, Hohenstücken, Nord, Walzwerksiedlung usw.) mit 16 Bodenrichtwerte und den Mischgebieten (bspw. Neuendorfer Straße, Geschwister-Scholl-Straße, Jacobstraße usw.) mit 6 Bodenrichtwerten wurden keine Änderungen zum Vorjahr ermittelt.
    Das BRW-Niveau in den Mietwohungsbaugebieten liegt zwischen 40 und 100 €/m² und in den Mischgebieten zwischen 30 und 130 €/m².
  • Die Bodenrichtwerte im Kern der Stadt Brandenburg an der Havel unterteilen sich in Zentrumslagen (bspw. Altstadt, Dom, Kurstraße, Nicolaiplatz, Havelstraße usw.) mit 12 ausgewiesenen Bodenrichtwertzonen und einem seit Jahren gleichbleibendem Niveau in einer Spanne von 100 bis 250 €/m² und

    18 Bodenrichtwertzonen für die Zentrumslagen im umfassenden Sanierungsgebiet (bspw. Altstadt Markt, Ritterstraße, Packhofgelände, Hauptstraße, Steinstraße, Neustadt Markt, Deutsches Dorf).
    Auch hier werden die Bodenrichtwerte so ermittelt, wie sie sich ergeben würden, wenn eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme weder beabsichtigt noch durchgeführt worden wäre (sanierungsunbeeinflusste Bodenrichtwerte unter Berücksichtigung des Grundstückszustands vor Beginn der Sanierung).
    In dieser Lage existiert seit Jahren ein gleichbleibendes BRW-Niveau zwischen 15 und 500 €/m².
  • Neu in 2015 sind BRW für 3 kleine Wohnsiedlungen im Außenbereich. Für die Bodenrichtwertzonen „Bohnenland“, „Görisgräben“ und „Wendgräben“ wurden erstmals BRW mit jeweils 10 €/m² ermittelt.
  • Von den sechs landwirtschaftlichen Bodenrichtwerten haben vier eine Erhöhung erfahren.

    Beigefügte Graphik stellt die landwirtschaftlichen Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2015 dar. Dabei bedeutet A = Ackerland, GR = Grünland, F mA = Forstflächen mit Aufwuchs. Der Bodenrichtwert ist in €/m² angegeben.


Weitere Informationen zu Bodenrichtwerten können in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Klosterstraße 14 in 14770 Brandenburg an der Havel und telefonisch unter (03381) 58 6203 o. 6205 erhalten werden.
Seit Januar 2016 steht für die Öffentlichkeit das Bodenrichtwert-Portal „Boris Land Brandenburg“ zur Verfügung. Es ist erreichbar unter der Internet-Adresse:
http://www.boris-brandenburg.de

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