Informationen zu den geltenden Corona-Maßnahmen

Pressemitteilung vom 21.04.2021

Symbolbild vom Corona-Virus
Symbolbild vom Corona-Virus
Portrait von Oberbürgermeister Steffen Scheller
Oberbürgermeister Steffen Scheller
Thema:
Corona

Oberbürgermeister Steffen Scheller gibt Hinweise zu den geltenden Corona-Eindämmungsmaßnahmen:

Hinweis 1: 

Nach der Unterschreitung der Inzidenz an drei relevanten, aufeinander folgenden Tagen tritt die sogenannte „Notbremse des Landes Brandenburg“ in der Stadt Brandenburg an der Havel mit Ablauf des heutigen Mittwochs vorerst wieder außer Kraft. Daran ändern auch die festgestellten Inzidenzwerte seit Beginn dieser Woche nichts. Das ergibt sich aus § 26 Absatz 3 der Eindämmungsverordnung und die Maßnahmen, die nicht mehr gelten, sind diejenigen, die in § 26 Absatz 2 genannt sind. Hinweise dazu sind im Amtsblatt Nummer 11 vom 19.04.2021 enthalten und die betreffenden Maßnahmen sind dort genannt. Weiter gelten damit aber alle anderen in der Eindämmungsverordnung enthaltenen Maßnahmen.

Hinweis 2:

Die Stadtverwaltung hat nach den Vorgaben der Eindämmungsverordnung aber auch zu prüfen, ob die sogenannte „Notbremse des Landes“ und damit im Zusammenhang stehende erweiterte Eindämmungsmaßnahmen bei einem Abstieg des Infektionsgeschehens und einem Erreichen einer Inzidenz von über 100 an mehr als 3 aufeinander folgenden Tagen wieder erforderlich sind. Daher wird die Stadtverwaltung ab Donnerstag die Inzidenzwerte verfolgen und muss ggf. auch kurzfristig wieder feststellen, dass die Maßnahmen nach § 26 Absatz 2 der Eindämmungsverordnung wieder zu beachten sind; jedenfalls dann, wenn die aktuell zu verzeichnenden Inzidenzwerte von über 100 erhalten bleiben. Die Stadtverwaltung wird das dementsprechend bekanntgeben.

Hinweis 3.

Zusätzlich ist allerdings zu beachten, dass der Bund derzeit über eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes und eine bundeseinheitliche Regelung von zusätzlichen Maßnahmen zum Infektionsschutz berät. Eine abschließende Entscheidung könnte dazu am Donnerstag im Bundestag erfolgen. Wenn der Bundespräsident das beabsichtigte Gesetz noch Ende dieser Woche verkündet, können die vom Bund geplanten zusätzlichen Infektionsschutzmaßnahmen auch schon kurzfristig zu beachten sein.

Nach den bisher zu verfolgenden Presseberichten plant auch der Bund bei einer Inzidenz von über 100 eine Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr und die Beschränkung der Kontakte auf die zum eigenen Haushalt gehörenden Personen plus einer weiteren Person (ausgenommen Kinder bis 14 Jahre). Der Bund will bis zu einer Inzidenz von 150 zusätzlich zu den Handelsangeboten der Grundversorgung bei Vorliegen eines negativen Antigen-Schnelltests aber auch sogenannte Click-and-meet-Angebote im Einzelhandel ermöglichen.

Die genauen Regelungsinhalte werden sich aus den Gesetzestext ergeben. Das Land Brandenburg wird seine Regelungen in der Eindämmungsverordnung kurzfristig an eine neue Bundesregelung anpassen.

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