Kein verkaufsoffener Sonntag am 5. Dezember 2021

Pressemitteilung vom 25.11.2021

Mit der Absage des Weihnachtsmarktes entfällt auch der verkaufsoffene Sonntag am 5. Dezember 2021.
Mit der Absage des Weihnachtsmarktes entfällt auch der verkaufsoffene Sonntag am 5. Dezember 2021.

Das Land Brandenburg hat in § 20 Absatz 2 der Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung, die am Mittwoch in Kraft getreten ist, die Durchführung von Weihnachtsmärkten untersagt. Davon ist auch der Weihnachtsmarkt in Brandenburg an der Havel betroffen. Die Untersagung des Weihnachtsmarktes hat zur Folge, dass die Verkaufsstellen in der Stadt Brandenburg an der Havel am 2. Adventssonntag nicht geöffnet sein werden.

Die in den entsprechenden ordnungsbehördlichen Verordnungen vom 11.10.2021 enthaltenen Vorbehaltsregelungen kommen in diesem Fall zu tragen.Auch das Land Brandenburg (MSGIV) hat mit Schreiben vom 12.11.2021 noch einmal auf diese Rechtslage hingewiesen und ausgeführt: „Fällt das besondere Ereignis (z.B. ein Weihnachtsmarkt) aus zum Zeitpunkt der Festsetzung nicht vorhersehbaren Gründen aus, fehlt zwangsläufig die rechtliche Voraussetzung für die sonntägliche Ladenöffnung.“

Da die am 24. November 2021 in Kraft getretene Eindämmungsverordnung zunächst nur bis zum 15.12.2021 gilt, kann noch keine verbindliche Aussage zur bisher erlaubten Sonntagsöffnung am 19.12.2021 gemacht werden. Bei Berücksichtigung der Prognosen des Landes Brandenburg in der Begründung zur Zweiten SARS-CoV-2- Eindämmungsverordnung ist allerdings eine andere Rechtslage für den 19.12.2021 nicht zu erwarten.

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