Keine Biotonne bei nachgewiesener Eigenkompostierung

Pressearchiv - Meldung vom 06.03.2014

Pressemitteilung vom 06.03.2014

Auf Grund vermehrter Rückfragen von Bürgern zur Biotonne wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Eigenkompostierung auch über das Jahr 2015 hinaus nach wie vor Vorrang hat. Das bedeutet, Eigentümer von Grundstücken, die nachweislich ihre Küchen- und Gartenabfälle kompostieren, sind vom Anschluss- und Benutzungszwang an die Biotonne befreit.

Es ist jedoch geplant, den Anschlussgrad an die Biotonne ab dem Jahr 2015 in der Stadt Brandenburg an der Havel zu überprüfen und weiterhin die Möglichkeit der Befreiung von der Biotonne zu vereinheitlichen.

Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz verpflichtet alle Kommunen ab 2015 den Bioabfall getrennt zu sammeln und zu verwerten - somit ist durch die Kommunen die Biotonne einzuführen. Die Bürger müssen sie benutzen, sofern nicht kompostiert wird.

Als zweites zeigte die Hausmüllanalyse der Stadt Brandenburg an der Havel, dass ein sehr hoher Anteil an Biomüll im Restmüll vorhanden ist.

Die Gleichbehandlung aller Bürger zur Verfahrensweise Anschluss bzw. Befreiung von der Biotonne soll letztendlich damit hergestellt werden.

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