Am Freitag, dem 2. Mai 2025, können in der Zulassungsbehörde der Stadt Brandenburg an der Havel keine zulassungsrechtlichen Handlungen für Antragstellende aus dem Landkreis Potsdam-Mittelmark vorgenommen werden.
Grund hierfür sind dringend notwendige Wartungsmaßnahmen innerhalb der Zulassungsbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark

















