Oberbürgermeister Daniel Keip dankt Peter Brunk für sein Wirken
Peter Brunk legt sein kommunales Ehrenamt als Ortsvorsteher von Klein Kreutz/Saaringen zum 1. August 2026 nieder. Darüber hat er den Wahlleiter der Stadt Brandenburg an der Havel Michael Scharf und Oberbürgermeister Daniel Keip sowie Wegbegleiter in Kenntnis gesetzt – verbunden mit einem großen
„Dank für die tolle kollegiale Zusammenarbeit.“
Die Entscheidung habe er auf ärztlichen Rat hin und in Abstimmung mit seiner Familie getroffen.
Daniel Keip:
„Gesundheit ist unser höchstes Gut und ist bei allen Entscheidungen zu berücksichtigen. Ich danke Peter Brunk für sein Engagement der letzten Jahre. Er hat viel für Klein Kreutz bewirken können und hätte sicher noch so einiges vorgehabt. Ich hoffe für Klein Kreutz, dass zeitnah eine Nachfolgerin oder ein Nachfolger gefunden und das Amt ebenso engagiert ausgefüllt wird. Peter Brunk wünsche ich alles Gute.“
Der scheidende Ortsvorsteher hatte bei der Kommunalwahl 2024 die Stichwahl für sich entscheiden können, war Ende Juni mit einem Wahlergebnis von 60,9 Prozent erfolgreich. Sein Start ins Amt erfolgte unter anderem im August 2024 mit der Indienststellung eines nagelneuen Löschgruppenfahrzeugs LF 10, dass der Ortsfeuerwehr Klein Kreutz im Rahmen des großen Festes zum 100-jährigen Bestehen übergeben wurde.
Peter Brunk machte sich unter anderem für eine moderne Beleuchtung des Ortsteiles und eine bessere ÖPNV-Anbindung stark, hatte ein Bürgerhaus für den Ortsteil im Blick, setzte sich für das ortsansässige Unternehmen Spielbau und dessen sicherere Straßenanbindung ein, unterstützte das Herausbringen eines Jahres-Veranstaltungs-Flyers für Klein Kreutz/Saaringen und konnte jüngst eine Bücherzelle neben der Feuerwache einweihen.
Gemäß dem Brandenburgischen Kommunalwahlgesetz wählt nach dem Ausscheiden eines unmittelbar von den Bürgerinnen und Bürgern gewählten Ortsvorstehers vor Ablauf der Amtszeit die Stadtverordnetenversammlung (SVV) die Nachfolgerin oder den Nachfolger des Ausgeschiedenen für den Rest der allgemeinen Wahlperiode. Bis dahin wird die Aufgabe des Ortsvorstehers durch die SVV als Gesamtgremium wahrgenommen, sofern es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt, die durch den Oberbürgermeister ausgeübt werden. Für die Nachbesetzung hofft Daniel Keip, dass sich die Stadtverordneten gemeinsam auf einen Wahlvorschlagsmodus verständigen können.

















