Kommunalwahl 2008: Hinweise zur Teilnahme an der Wahl

Pressearchiv - Meldung vom 23.09.2008

Pressemitteilung vom 23.09.2008

Am 28. September 2008 findet in der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel die Wahl der Stadtverordnetenversammlung statt. Zudem werden in den Ortsteilen Klein Kreutz, Schmerzke, Göttin, Mahlenzien, Kirchmöser und Plaue Ortsvorsteher sowie in den Ortsteilen Gollwitz und Wust Ortsbeiräte gewählt.
Erhält zur Wahl des Ortsvorstehers kein Bewerber die gemäß § 82a Absatz 2 i. V. m. § 72 Absatz 2 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes erforderlichen Mehrheiten, so findet am 12. Oktober 2008 eine Stichwahl zwischen den Bewerbern, welche bei der Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben, statt. Die Wahlen dauern von 8 bis 18 Uhr.

Die Stadt Brandenburg an der Havel ist in 67 Wahlbezirke und 6 Briefwahlbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den wahlberechtigten Personen bis zum 31. August 2008 zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und das Wahllokal angegeben, in dem die wahlberechtigte Person zu wählen hat. Bitte beachten Sie etwaige Veränderungen bei den Wahllokalen.

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Jede wahlberechtigte Person, die keinen Wahlschein besitzt, kann nur in dem Wahlbezirk wählen, in dem sie in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlvorstände werden die Prüfung strikt handhaben. Jede wahlberechtigte Person kann das Wahlrecht für jede Wahl nur einmal und nur persönlich ausüben.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, welche im Wahllokal bereitgehalten werden. Der Stimmzettel enthält für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung die im Wahlkreis, für die Wahl der Ortsvorsteher und der Ortsbeiräte die im Wahlgebiet zugelassenen Wahlvorschläge. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahllokals einen Stimmzettel für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung (rosa). Zudem erhalten die Wähler in den Ortsteilen Klein Kreutz, Schmerzke, Göttin, Mahlenzien, Kirchmöser und Plaue einen Stimmzettel zur Wahl des Ortsvorstehers (hellgrün) und in den Ortsteilen Gollwitz und Wust einen Stimmzettel für die Wahl des Ortsbeirates (hellgrün).

Zur Wahl der Stadtverordnetenversammlung und zur Wahl der Ortsbeiräte hat jede wahlberechtigte Person drei Stimmen. Die wahlberechtigte Person kann einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben. Sie kann ihre Stimmen auch verschiedenen Bewerbern eines Wahlvorschlages geben, ohne an die Reihenfolge innerhalb des Wahlvorschlages gebunden zu sein, oder ihre Stimmen auch Bewerbern verschiedener Wahlvorschläge geben. Die Abgabe von weniger als 3 Stimmen führt nicht zur Ungültigkeit des Stimmzettels. Werden jedoch mehr als 3 Stimmen oder keine Stimme vergeben, wird der Stimmzettel insgesamt ungültig. Enthält der Stimmzettel Zusätze oder Vorbehalte, ist er durchgestrichen oder durchtrennt, ist ebenfalls die Stimmabgabe insgesamt ungültig.

Zur Wahl des Ortsvorstehers hat jeder Wahlberechtigte eine Stimme. Für die Wahl des Ortsvorstehers im Ortsteil Mahlenzien wurde nur ein Bewerber zugelassen. Hier hat der Wähler sein Wahlrecht in der Weise auszuüben, indem er in einem der bei den Worten “Ja” oder “Nein” befindlichen Kreise ein Kreuz einsetzt.

Der/Die Bewerber, dem die wahlberechtigte Person ihre Stimme(n) geben will, ist/sind durch Ankreuzen zweifelsfrei zu kennzeichnen. Die Stimmzettel müssen vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet werden.

Wahlberechtigte Personen, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl der Stadtverordnetenversammlung durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk ihres Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Wahlbehörde der Stadt die entsprechenden Briefwahlunterlagen (amtlichen Wahlschein, amtliche Stimmzettel, amtlichen Wahlumschlag, amtlichen Wahlbriefumschlag, Merkblatt für die Briefwahl) beschaffen.

Die Wahlhandlung und die Ermittlung der Wahlergebnisse sind öffentlich. Jede wahlberechtigte Person hat Zutritt zum Wahllokal, soweit dies ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.

Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15:00 Uhr in der Frederic-Joliot-Curie-Schule, Kurstraße 69, zusammen.

Nähere Hinweise sind bei der Wahlbehörde unter den Rufnummern 58-1020 und 58-1023 erhältlich.

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