In der Nacht vom 2. auf den 3. April wurde ein grauer Britisch-Kurzhaar-Kater in einer Transporttasche vor dem Tierheim Brandenburg an der Havel ausgesetzt.
Ein beigefügtes Schreiben deutet auf eine Vorerkrankung des 12-jährigen Katers und Überforderung der Halterin hin. Konkrete Angaben zu Diagnosen, bisherigen Behandlungen, Medikamenten oder der behandelnden Tierarztpraxis fehlten jedoch vollständig und erschwerten die medizinische Versorgung unnötig.
Das Aussetzen eines Tieres stellt gemäß § 18 Absatz 1 Nummer 4 Tierschutzgesetz eine Ordnungswidrigkeit dar und kann durch das zuständige Veterinäramt mit einem Bußgeld geahndet werden. Deshalb bittet das Veterinäramt die Bevölkerung um Mithilfe: Wer kennt den Kater oder kann Hinweise zur ehemaligen Halterin bzw. zum bisherigen Umfeld geben?
Wer Hinweise zur Herkunft dieser Katze geben kann, wird gebeten, sich beim Veterinäramt der Stadt Brandenburg an der Havel unter der Telefonnummer (03381) 58 53 60 oder per E-Mail an: veterinaeramtstadt-brandenburg.de zu melden.
Wer sich ein Tier anschafft, übernimmt die volle Verantwortung und ist nach dem Tierschutzgesetz verpflichtet, sich entsprechende Sachkunde anzueignen. Vor Übernahme der Verantwortung für ein Lebewesen ist es erforderlich, die notwendigen tierärztlichen Behandlungen finanziell einzuplanen sowie die Versorgung des Tieres in Zeiten von Urlaub und Krankheit im Vorfeld sicher zu stellen. Der Abschluss einer Tierkrankenversicherung ist unter Umständen empfehlenswert.


















