Kreisfreiheit ist Konsens im Masterplan. Jetzt müssen wir weiter zusammen stehen.

Pressearchiv - Meldung vom 06.09.2011

Pressemitteilung vom 06.09.2011

„Beim Thema Kreisfreiheit sollten alle Brandenburgerinnen und Brandenburger zusammen stehen. Es geht nicht nur um das Selbstbewusstsein einer über 1000jährigen Stadt, die dem Land den Namen gegeben hat. Es geht auch um unsere Zukunft. Im Masterplan von 2006 gab es dazu einen parteiübergreifenden Konsens. Dieser muss neu belebt werden. Aus diesem Grund werde ich alle Fraktionsvorsitzenden zu einem Treffen in der nächsten Woche einladen. Die Fortschreibung des Masterplans bietet die Möglichkeit, sich über Parteigrenzen hinweg zum Wohle der Stadt zu verständigen.“ sagte Oberbürgermeisterin Dr. Dietlind Tiemann aus Anlass der neuerlichen Diskussionen um eine Einkreisung der Stadt Brandenburg an der Havel. „Nach meiner festen Überzeugung löst die Aufgabe der Kreisfreiheit keine Probleme. Vielmehr ist interkommunale Zusammenarbeit und die Stärkung der kreisfreien Oberzentren das Gebot der Stunde.“

Bei dem Treffen der Oberbürgermeisterin soll es neben dem Fahrplan für die weitere Beratung des Masterplans zum Beispiel um folgende Fragen gehen:

  • Wollen wir ein ausschließlich auf Potsdam und Berlin ausgerichtetes Land Brandenburg?
  • Wollen wir eine bürgernahe Verwaltung aus einer Hand vor Ort?
  • Wollen wir kommunale Strukturen, die im Ehrenamt eine kommunale Selbstverwaltung noch zulassen?
  • Sollte in Brandenburg an der Havel oder in einem Kreistag darüber entschieden werden, ob der ÖPNV mit oder ohne Straßenbahn organisiert wird?
  • Sollte in Brandenburg an der Havel oder in einem Kreistag über die Schulentwicklungsplanung und die Schulstandorte entschieden werden?
  • Sollte in Brandenburg an der Havel oder in einem Kreistag über die Erstattung von Fahrtkosten für Schüler, die Schulen mit besonderer Prägung außerhalb der Stadt besuchen, entschieden werden?



„Es kann auch nicht sein, dass das Land uns immer mehr Aufgaben überträgt und nicht ausfinanziert. Alle kreisfreien Städte leiden unter diesem strukturellen Defizit. Selbst wenn man alle freiwilligen Leistungen streicht, wären die Haushalte nicht auszugleichen.“ sagte Oberbürgermeisterin Dr. Dietlind Tiemann abschließend.

Zudem werden die Einsparmöglichkeiten für den Haushalt im Falle des Verlustes der Kreisfreiheit überschaubar sein. Die Stadt verliert Aufgaben aber auch Einnahmen und muss sich über die Kreisumlage an der Finanzierung eines Landkreises beteiligen. Die Finanzierung der Oberzentralen Aufgaben ist nicht gesichert. Die Finanzierung der freiwilligen Aufgaben ist nicht gesichert.

Die Kreisumlage ist in jedem Jahr vom Kreistag zu beschließen. Die Vertreter der Stadt werden im Kreistag immer weniger Stimmen stellen als die Vertreter der übrigen kreisangehörigen Gemeinden zusammen.

Die Stadt muss mit weniger Geld die freiwilligen städtischen Angebote vorhalten oder sie deutlich reduzieren. Die Brandenburger Symphoniker wären genauso in Gefahr, wie das Theater, die Jugend und Freizeiteinrichtungen oder die auf hohem Niveau betriebene Sozialarbeit.

Zum Hintergrund - Folgende Bereiche sind bei Verlust der Kreisfreiheit bedroht:

Verlust der Aufgaben bei den unteren Landesbehörden:

  • Wirtschaftsförderung (Landwirtschaftsaufgaben, Aufgaben der Ernährungssicherung, Aufgaben der Ernährungsvorsorge)
  • Öffentlicher Personennahverkehr
  • Gewährsträger für die Mittelbrandenburgische Sparkasse
  • Untere Naturschutzbehörde
  • Untere Abfallwirtschaftsbehörde
  • Untere Bodenschutzbehörde
  • Untere Wasserbehörde
  • Aufgaben als öffentlich - rechtlicher Entsorgungsträger
  • Untere Bauaufsichtsbehörde
  • Untere Denkmalschutzbehörde
  • Straßenbaulastträger für Kreisstraßen
  • Katasterbehörde
  • Kreisordnungsbehörde
  • Untere Landesbehörden im Ordnungsrecht


Verlust der Aufgaben im Sozialbereich:

  • Örtlicher Träger der Sozialhilfe
  • Örtlicher Träger der Jugendhilfe
  • Leistungen nach dem SGB II
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz/ Landesaufnahmegesetz
  • Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz
  • Leistungen nach dem Wohngeldgesetz
  • Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
  • Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz
  • Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
  • Leistungen nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz


Verlust der Aufgaben im Schulbereich:

  • Grundversorgung für Weiterbildung
  • Träger von weiterführenden Schulen, Oberstufenzentren sowie Förderschulen
  • Schülerbeförderung/ -fahrkosten


Verlust der Aufgaben im Rettungswesen und Katastrophenschutz:

  • Aufgabenträger des Katastrophenschutzes und Aufgaben der unteren Katastrophenschutzbehörde
  • Träger des Rettungsdienstes
  • Aufgaben im örtlichen/überörtlichen Brandschutz und in der örtlichen/überörtlichen Hilfeleistung
  • Einrichtung und Unterhaltung einer Feuerwehr-, Rettungs- und Katastrophenschutzleitstelle als „integrierte Leitstelle“


Verlust der Aufgaben im Gesundheitsbereich:

  • Öffentlicher Gesundheitsdienst
  • Örtliche Betreuungsbehörde
  • Veterinär- und Lebensmittelüberwachung


Verlust der Aufgaben im Kulturbereich:

  • Musikschule
  • Stadtbibliothek
  • Volkshochschule


Verlust der Aufgaben für kommunale Unternehmen:

  • Verkehrsbetriebe
  • Klinikum
  • BRAWAG, Stadtwerke

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