Landesregierung erlässt Bußgelder bei Verstößen gg. Infektionsschutzgesetz und Corona-Eindämmungsverordnung

Pressemitteilung vom 01.04.2020

Landesregierung erlässt Bußgelder bei Verstößen gg. Infektionsschutzgesetz und Corona-Eindämmungsverordnung
Thema:
Corona

Katalog von Verstößen und Bußgeldern einsehbar

Das Landesministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz hat die Verwaltungsvorschrift zur Ahndung von Verstößen gegen die Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg (SARS-CoV-2-EindV) vom 31. März 2020 bekannt gegeben.

Danach sind Verstöße gegen die SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 22. März 2020 (GVBl. II Nummer 11) als Ordnungswidrigkeiten nach § 73 Absatz 1a Nummer 24 des Infektionsschutzgesetzes in Verbindung mit § 32 des Infektionsschutzgesetzes zu ahnden.

Hier können Sie den konkreten Katalog der Bußgelder einsehen.

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