Landesregierung informiert über Änderungen der Eindämmungsverordnung

Pressemitteilung vom 24.04.2020

Landesregierung informiert über Änderungen der Eindämmungsverordnung
Thema:
Corona

Die Landesregierung hat heute eine Änderung der Coronavirus-Eindämmungsverordnung bekannt gegeben, die zahlreiche neue Regelungen aufnimmt, u.a. für Friseure, Gottesdienste, Versammlungen sowie eine Maskenpflicht für den öffentlichen Personennahverkehr und Einzelhandel.

In der Pressemitteilung der Staatskanzlei werden folgende zwei Änderungen hervorgehoben:

  • "'Ab dem 27. April 2020 haben alle Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr in Verkaufsstellen des Einzelhandels sowie Fahrgäste bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die Mund-Nasen-Bedeckung muss aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet sein, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln beim Husten, Niesen, Sprechen oder Atmen zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie.' Zum ÖPNV gehört auch die Nutzung von Regionalbahnen und Regionalexpress.

    Die Landesregierung geht davon aus, dass sich alle an diese Vorgaben halten. Bisher sind deshalb diese Aspekte nicht im Katalog der Ordnungswidrigkeiten enthalten.

    Menschen mit Behinderungen und diejenigen Personen mit entsprechenden gesundheitlichen Gründen müssen nur dann eine Nase-Mund-Abdeckung tragen, wenn sie dazu in der Lage sind."
     
  • "Zu Gottesdiensten und religiösen / nichtreligiösen Veranstaltungen heißt es in der Verordnung und sind damit ab 4. Mai erlaubt:
    • „Gottesdienste, religiöse Veranstaltungen und Zeremonien der Religionsgemeinschaften in Kirchen, Synagogen, Moscheen, Tempeln und Gebetsräumen mit bis zu 50 Personen; die Veranstalter haben sicherzustellen, dass die Hygienestandards …. beachtet und eingehalten werden“.
    • „nichtreligiöse Bestattungen mit bis zu 50 Personen und Trauerfeiern im privaten und familiären Bereich mit bis zu 20 Personen sowie die Begleitung Sterbender im engsten Familienkreis“.
      (Hinweis: Die o. g. Regelung gilt bereits jetzt für bis zu 20 Personen; neu - und mit Gültigkeit ab 4. Mai - ist die Erweiterung auf 50 Personen im ersten Satz)"

Die vollstände Pressemitteilung finden Sie auf der Internetseite: https://kkm.brandenburg.de/kkm/de/start/presse/pressemitteilungen/detail/~24-04-2020-aus-dem-kabinet-eindaemmung-coronavirus-pflicht-zu-mund-nasenschutz-in-oepnv-und-einzelha

Die Änderungen der Verordnung sind im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl) GVBI. II - 2020, Nummer 25 veröffentlicht

Die jeweils aktuelle Eindämmungsverordnung ist unter https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/sars_cov_2_eindv einzusehen (ab morgen auch mit den heute bekannt gegebenen Änderungen)

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