Laub muss beseitigt werden

Pressearchiv - Meldung vom 01.11.2010

Pressemitteilung vom 01.11.2010

Das im Herbst von den Bäumen fallende Laub kann gefährlich werden, wenn es durch Feuchtigkeit glitschig wird. Daher muss es von den Straßen und Wegen beseitigt werden.
Überall dort, wo nach der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Brandenburg an der Havel die Anlieger für die Gehwegreinigung und teilweise auch für die Fahrbahnreinigung zuständig sind, ist es nun deren Aufgabe, das Laub zu beseitigen. Diese Pflicht besteht generell, auch wenn es sich um städtische Bäume handelt.
Das Laub darf nicht nur zusammengefegt und am Straßenrand abgelagert werden, sondern muss unverzüglich beseitigt werden. 
Wohin mit dem Laub?
Wer die Möglichkeit zur Eigenkompostierung hat, kann diese nutzen.
Andernfalls gibt es folgende kostenpflichtige Verwertungs- bzw. Entsorgungsmöglichkeiten:
- Biotonne
- Kompostierungsanlage auf dem Wertstoffhof Fohrde
- FB Frischbeton Brandenburg GmbH, Fohrder Landstraße 4 A
- Garten- und Landschaftsbau Hans Lubitz, Recyclingplatz Alte Heerstraße
- Laubsäcke (gibt es vom 1. März bis 30. November  für 2 EURO pro Stück in der Stadtverwaltung Klosterstraße 14, den Ortsteilverwaltungen, beim Bürgerservice oder im Recyclingpark August-Sonntag-Straße) Die Abholung erfolgt am Abfuhrtag der Biotonne oder nach Terminvereinbarung über die Telefon-Hotline 32 37 37.
Aus aktuellem Anlass wird auf folgendes hingewiesen:
Wer Laub vom Gehweg auf die Fahrbahn fegt, handelt ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld bestraft werden.

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