Mit Parlamentariern im Gespräch

Pressearchiv - Meldung vom 17.02.2010

Pressemitteilung vom 17.02.2010

Mit Parlamentariern im Gespräch

Oberbürgermeisterin trifft Bundes- und Landtagsabgeordnete aus dem Wahlkreis. Informationsaustausch über aktuelle Themen und Beratung zu gemeinsamen Vorgehen im Interesse der Stadt.

Oberbürgermeisterin Dr. Dietlind Tiemann hat am Dienstag, 16.02.2010, im Altstädtischen Rathaus von Brandenburg an der Havel mit den Bundes- und Landtagsabgeordneten aus dem Wahlkreis zu einem Gespräch getroffen. Der Einladung waren der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Frank-Walter Steinmeier und die Mitglieder des Bundestages Diana Golze (DIE.LINKE), Heinz Lanfermann (FDP) und Andrea Voßhoff (CDU) sowie der Landtagsabgeordnete Ralf Holzschuher (SPD). Die Stadtverwaltung wurde neben der Oberbürgermeisterin durch Bürgermeister Steffen Scheller vertreten.

Die Anregung zu dieser Gesprächsrunde kam vor einiger Zeit von der Oberbürgermeisterin, die auf diese Weise den direkten Kontakt zu den Vertretern der Stadt auf Bundes- und Landesebene intensivieren möchte. „Ich habe in der Vergangenheit leider gelegentlich feststellen müssen, dass wir bei wichtigen Fragen, die in Berlin oder Potsdam entschieden werden und die finanzielle oder sonstige Auswirkungen für unsere Stadt haben, mehr übereinander als miteinander reden. Da wir alle gemeinsam Verantwortung für Brandenburg an der Havel tragen, sollten wir auch - unabhängig von unserer Parteizugehörigkeit und unserer jeweiligen Funktion - zusammen für unsere Stadt einstehen und die Interessen der Bürgerinnen und Bürger vertreten.“

Marcel Rößler, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Integration und Grundsicherung für Arbeitsuchende der Stadt Brandenburg an der Havel (ARGE), hielt einen Vortrag, in dem es um die Haltung der Stadt und der ARGE zur geplanten Neuorganisation des Sozialgesetzbuches (SGB) II ging. Forderung nach einer Grundgesetzänderung wird von der Stadt Brandenburg an der Havel unterstützt. Eine Erweiterung der Zahl der Optionskommunen wird favorisiert. Eine getrennte Aufgabenwahrnehmung wird abgelehnt, da damit höhere Kosten, weniger Einfluss der Stadt auf die Arbeitsmarktpolitik und rechtliche Probleme im Sinne des Datenschutzes verbunden wären.

Ein weiteres Thema des Gespräches war die Fortschreibung des Brandenburgischen Finanzausgleichgesetzes (FAG), die noch in 2010 erfolgen sollte. Dabei müssten aber aus Sicht der kreisfreien Städte einige Bedingungen beachtet werden. Dazu zählt die Verhinderung von negativen Einwirkungen bei Zuweisungen im horizontalen Finanzausgleich, wie zum Beispiel durch den so genannten Flächenansatz, der kreisfreie Städte benachteiligt. Außerdem müsste über eine grundsätzliche Veränderung des Finanzausgleichs unter der Maßgabe nachgedacht werden, dass der Übertragung von Aufgaben bei der Finanzausstattung der Kommune Rechnung getragen wird. Notwendig sei eine Entlastung der Kommunen vor allem im Bereich der Leistungen für SGB II und SGB XII und ein finanzielles Bekenntnis des Bundes und des Landes zur „Hilfe zur Teilhabe in der Gemeinschaft“.

Bürgermeister Steffen Scheller sprach sich für eine zügige Neuregelung des AG SGB XII aus, denn die bisherige Regelung ist wegen der Missachtung das Konnexitätsprinzips nicht verfassungskonform. Die Folgeregelungen müssen in 2010 vorliegen. Es sei zu beachten, dass den Kommunen die Ansprüche auf kommunalindividuelle Finanzierung nicht entzogen werden. Die bisherige Kostenerstattungen des Bundes und des Landes decken die tatsächlichen Kosten nicht, so dass die Unterdeckung bisher aus Mitteln des Finanzausgleichs zu finanzieren ist. Das ist derzeit und künftig für die Kommunen nicht hinnehmbar.

Schließlich ging es in dem Gespräch noch um die Forderung nach einer schnellen Anschlussregelung für das Altschuldenhilfe-Gesetz (AHG). Sie ist aus Sicht der Stadt Voraussetzung für eine erfolgreiche Fortsetzung des Rückbausprozesses des Wohnungsleerstandes, insbesondere im Stadtteil Hohenstücken. Zur Zeit ist die Gewährung einer zusätzlichen Altschuldenhilfe bis Ende 2013 befrist. Ohne eine Folgeregelung würde es keine zusätzlichen Mittel für die Teilentlastung der Altschulden von Wohnungsunternehmen für die im Rahmen des Städtebauprogramms nach 2013 bis 2016/2020 geplanten Abrisse geben.

Die Gesprächsteilnehmer vereinbarten, die Gesprächsrunde in regelmäßigen Abständen fortzusetzen.

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