Möglichkeiten zur Unterstützung des Volksbegehrens „Sandpisten“ im Jahr 2022

Pressemitteilung vom 05.01.2022

Noch bis zum 11. April 2022 können sich die Brandenburger in die Eintragungslisten für das Volksbegehren eintragen.
Noch bis zum 11. April 2022 können sich die Brandenburger in die Eintragungslisten für das Volksbegehren eintragen.

Die Vertreter der Volksinitiative „Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für ,Sandpisten‘“ haben fristgemäß die Durchführung eines Volksbegehrens verlangt. Die Landesregierung oder ein Drittel der Mitglieder des Landtages Brandenburg haben innerhalb der Frist des § 13 Absatz 3 des Volksabstimmungsgesetzes (VAGBbg) keine Klage gegen die Zulässigkeit des Volksbegehrens anhängig gemacht.

Das Volksbegehren kann durch alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger bis zum 11. April 2022 durch Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten unterstützt werden. Für das Jahr 2022 gelten dafür folgende Öffnungszeiten:

Wahl- Abstimmungsbehörde, Nicolaiplatz 30, 1. OG, Zimmer 105

Montag

09:00 - 12:00 Uhr

13:00 - 15:00 Uhr

Dienstag

09:00 - 12:00 Uhr

13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag

09:00 - 12:00 Uhr

13:00 - 16:00 Uhr

Freitag
09:00 - 12:00 Uhr

Bürgerservice, Nicolaiplatz 30, 1.OG, nach Terminvereinbarung

jeden 2. und 4. Samstag im Monat

08:00 - 12:00 Uhr

Fouqué-Bibliothek - Stadtteilbibliothek Nord, Werner-Seelenbinder-Straße 53

Montag
09:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
09:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch
09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
09:00 - 18:00 Uhr
Freitag
09:00 - 16:00 Uhr

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