Neue Richtlinie im Programm „Gründungs- und Wachstumsfinanzierung“

Pressearchiv - Meldung vom 06.02.2006

Pressemitteilung vom 06.02.2006

Das Amt für Wirtschaftsförderung erinnert daran, dass das Darlehensprogramm „Gründungs- und Wachstumsfinanzierung“ unter modifizierten Bedingungen zum 1. Februar 2006 neu gestartet ist. Kern des Programms ist die Gewährung von Zinszuschüssen aus Mitteln des Landes Brandenburg bei Aufnahme eines Darlehens für die Gründung oder Festigung einer gewerblichen oder freiberuflichen Existenz.

Danach erhalten Gründer für erstmalige Investitionen in einer 4-jährigen Gründungsphase eine Zinsverbilligung von 1 Prozent p.a. für maximal 10 Jahre bei einem Darlehenshöchstbetrag von 500.000 Euro. Darlehen für Festigungsinvestitionen werden ebenfalls für maximal 10 Jahre mit einer Zinsverbilligung von 0,5% p.a. gefördert.

Der Programmbaustein „Wachstum-Plus“ für Handwerks- und Einzelhandelsunternehmen sieht weiterhin die Möglichkeit des Rückzahlungserlasses bei Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen vor.

Antragsberechtigt sind natürliche Personen und kleine Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe (ohne ärztliche Heilberufe).

Finanziert werden Grundstücke und Gebäude, Betriebsausstattung, Beschaffung und Aufstockung des Warenlagers sowie Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder der Erwerb einer tätigen Beteiligung. Die Finanzierung beträgt 100 % bei einem Höchstbetrag von 5 Millionen Euro.

Rückzahlungserlasse im Programmbaustein „Wachstum-Plus“ sind bis zu 100 % des jeweiligen Restkapitals möglich, sofern zusätzliche Dauerarbeitsplätze für mindestens 18 zusammenhängende Monate geschaffen wurden oder Auszubildende über die Lehrzeit hinaus mindestens 12 Monate im Unternehmen beschäftigt werden.

Die Darlehen mit einer 96-prozentigen Auszahlung werden in den Laufzeitvarianten 10 Jahre mit bis zu 2 tilgungsfreien Jahren, 20 Jahre mit bis zu 3 tilgungsfreien Jahren und 12 Jahre endfällig angeboten.

Anträge können wie bisher unter Nutzung des KfW-Antragsformulars und unter Einhaltung des Bankenleitweges über ein Kreditinstitut bei der ILB eingereicht werden.

Nähere Informationen unter: www.ilb.de

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