Neues Elektro- und Elektronikgerätegesetz ab 1. Februar 2016

Pressearchiv - Meldung vom 26.01.2016

Pressemitteilung vom 26.01.2016

Neues Elektro- und Elektronikgerätegesetz ab 1. Februar 2016

Informationen zum neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetz - auch kurz ElektroG 2 genannt.

Elektro-Altgeräte sind wie bisher getrennt vom unsortierten Hausmüll zu entsorgen. Sie dürfen nicht in die graue Restmülltonne entsorgt werden, sondern müssen an einer Sammelstelle abgegeben oder zur Abholung angemeldet werden. Die Sammelstelle der Stadt Brandenburg an der Havel ist weiterhin der Wertstoffhof in der August-Sonntag-Straße 3.

Neu ist unter anderem Folgendes:

  • Die Gerätebesitzer haben vor Abgabe an der Sammelstelle bzw. vor Abholung die herausnehmbaren Altbatterien und Altakkumulatoren zu entfernen und ordnungsgemäß getrennt zu entsorgen.
  • Zusätzlich können nun auch Leuchten und Photovoltaikmodule als Elektroaltgeräte abgegeben werden.
  • Vertreiber wie z. B. Händler und Elektronikmärkte mit über 400 Quadratmeter Verkaufsfläche sind ab spätestens August 2016 ebenfalls zur kostenfreien Rücknahme von Altgeräten verpflichtet (Kleingeräte unabhängig vom Kauf, Großgeräte bei Neukauf).
  • Die Rücknahme betrifft auch ab August 2016 den online-Versandhandel.



Im Zusammenhang mit dem neuen Gesetz ElektroG 2 informiert die Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel in einem ausführlichen Infoblatt, welches online auf der Stadtseite unter folgendem Link einsehbar ist und bei der Fachgruppe Umwelt und Naturschutz ausliegt:


Weiterhin ist die Abgabe der Elektrogeräte aus der Stadt Brandenburg an der Havel kostenlos am Wertstoffhof, August-Sonntag-Straße 3, 14770 Brandenburg an der Havel oder nach Anmeldung zur Abholung über die Servicehotline (Telefon: (03381) 323737) des Entsorgers möglich. Kleingeräte (> Kantenlänge 25 cm) können zudem halbjährlich beim Schadstoffmobil abgegeben werden.

Die Stadtverwaltung weist nochmals ausdrücklich darauf hin, dass Elektroaltgeräte nicht an illegale Sammler bei Straßensammlungen und Metallschrottannahmestellen etc. abgegeben werden dürfen. Dies stellt einen Verstoß gegen das ElektroG2 dar.

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