OB Steffen Scheller erlässt Sondernutzungsgebühren

Pressemitteilung vom 22.03.2021

OB Steffen Scheller erlässt Sondernutzungsgebühren
Thema:
Corona

Unterstützung für Gewerbetreibende und Gastonomen

Die aktuelle pandemische Lage stellt mit den umfangreichen Beschränkungen aufgrund der Corona-Eindämmungsverordnungen für Gewerbetreibende und Gastronomen erhebliche und nie dagewesene Belastungen dar. Der weitestgehende Stillstand des öffentlichen Lebens führt zu existenzbedrohenden Situationen und wird auch nach weiteren Lockerungen nur langsam aufgelöst werden können.

Dazu erklärt Oberbürgermeister Steffen Scheller: „Es muss unser Ziel sein, sowohl die in der jetzigen Ausnahmesituation bestehenden sozialen Härten abzufedern, als auch die Attraktivität insbesondere unserer Innenstadt langfristig zu sichern. Gleichwohl müssen straßen- und verkehrsrechtliche Belange, insbesondere die Gewährleistung der Verkehrsfunktion und der Verkehrssicherheit, beachtet werden.

Im Ergebnis habe ich festgelegt, dass nach § 9 Absatz 4 der Ortssatzung über Sondernutzungen im öffentlichen Verkehrsraum der Stadt Brandenburg an der Havel eine für das Jahr 2021 befristete Gebührenbefreiung für Gastronomen und Gewerbetreibende in den Bereichen Handel und Dienstleistungen erfolgt. Die Befreiung nach den Punkten 1.4 sowie 1.5 der Anlage zur Sondernutzungssatzung erfolgt für Anmeldungen im selben Rahmen wie 2019.

Den Hauptausschuss und die Stadtverordnetenversammlung werde ich dazu heute informieren.“

Es ist in der Folge mit Einnahmeverlusten in Höhe von ca. 40.000 EUR im Produkt Gemeindestraßen (541.01), KST 36.01.0000005, KTR 541.01.01.00, Sachkonto 43210002 zu rechen. Dies stellt jedoch eine Investition in die Zukunft und Attraktivität unserer Stadt dar.
 

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