Ende 2025 hat der Bundesgesetzgeber mit dem sogenannten „Bauturbo“ neue Möglichkeiten zur Beschleunigung des Wohnungsbaus geschaffen. Zentrale Vorschriften finden sich dazu im Baugesetzbuch in den Paragraphen 31 (Absatz 3), 34 (3b) sowie 246e.
Brandenburg an der Havel ist zwar keine Stadt mit dauerhaft angespanntem Wohnungsmarkt, aber mit großem Potential einer wachsenden Bevölkerung. Dafür verfügt die Stadt über ausreichende Entwicklungsflächen im innerstädtischen Bereich sowie durch die Neuschaffung von Baurecht. Gleichzeitig tragen innerstädtische Freiräume und Blockinnenbereiche zur Wohn- und Aufenthaltsqualität bei; die durchgrünte Innenstadt erfüllt wichtige klimatische Funktionen.
Inhalt des „Bauturbos“
Mit Zustimmung der Gemeinde sollen nun Abweichungen von Festsetzungen in Bebauungsplänen, aber auch vom Einfügegebot im Innenbereich möglich sein. Weiterhin soll Wohnungsbau auch dort ermöglicht werden, wo manche Vorhaben bisher nicht zulässig waren.
Der Grundsatzbeschluss soll mit Start im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr am 15. April 2026 in den Gremien und mit den Stadtverordneten beraten und diskutiert werden. Bereits am 29. April 2026 könnte in der Stadtverordnetenversammlung der Beschluss gefasst werden, damit ein verbindlicher verwaltungsrechtlicher Rahmen für die Anwendung des „Bauturbos“ geschaffen wird.
Oberbürgermeister Daniel Keip:
„Der Grundsatzbeschluss schafft Transparenz und eine verlässliche Verwaltungspraxis. Ziel ist die Anwendung des ‚Bauturbos‘ dort, wo er städtebaulich sinnvoll ist. Er kann planungsrechtliche Spielräume erweitern; die hohen Baukosten verringern kann der ‚Bauturbo‘ nicht.“
Der „Bauturbo“ soll die städtebauliche Planung unterstützen, nicht ersetzen. Durch Leitlinien wird festgelegt, dass eine Zustimmung der Gemeinde nur erfolgt, wenn Vorhaben mit städtischen Planungen, Konzepten oder Beschlüssen vereinbar, die Erschließung gesichert ist und keine erheblichen Nutzungskonflikte oder Umweltauswirkungen zu befürchten sind.
Martin Dornblut, Amtsleiter für Bauleitplanung, Naturschutz und Baurecht erläuterte den vorgelegten Grundsatzbeschluss:
„Wir wollen Wachstum ermöglichen und den ‚Bauturbo‘ dort nutzen, wo er der Stadtentwicklung dient. Dies darf jedoch nicht auf Kosten der städtebaulichen, freiräumlichen und klimatischen Qualitäten der Stadt gehen. Der Grundsatzbeschluss schafft hierfür den erforderlichen kommunalen Rahmen und sichert Planungshoheit, Handlungsfähigkeit und eine einheitliche Entscheidungspraxis.“

















