Oberbürgermeisterin kritisiert die Bedingungen zur Bereitstellung von investiven Mitteln aus dem BbgFAG

Pressearchiv - Meldung vom 30.05.2013

Pressemitteilung vom 30.05.2013

Mit der 3. Änderung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes (BbgFAG) wurde beschlossen, dass aus dem sogenannten Ausgleichfonds für besondere Bedarfe nun auch Zuwendungen zur Finanzierung von Investitionen erfolgen können.

„Ich begrüße die Bereitstellung von FAG Mitteln für den investiven Bereich, lehne es aber ab, dass derartige Bedingungen an die Ausreichung der Mittel gestellt werden. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brandenburg an der Havel hat sich in ihrer gestrigen Sitzung mit den entsprechen Beschlüssen dazu positioniert“, sagt Oberbürgermeisterin Dr. Dietlind Tiemann.

In seiner Erklärung vom 30.05.2013 erkennt Minister Dr. Woidke öffentlich an, dass Kommunen im Land Brandenburg notleidend sind. Der Grund dafür ist die mangelhafte Finanzausstattung insbesondere der kreisfreien Städte, auf die die vier Oberbürgermeister der kreisfreien Städte Cottbus, Frankfurt/O., Potsdam und Brandenburg an der Havel in einem gemeinsamen Schreiben an die Regierungsfraktionen im Landtag Brandenburg sehr deutlich hingewiesen haben.

Als „völlig inakzeptabel“ bezeichnet Dietlind Tiemann, dass die Ausreichung der genannten Mittel aus dem Ausgleichsfonds an „Ko.“ Kriterien gebunden ist. Um die investiven Mittel in Anspruch nehmen zu können, ist die Stadt Brandenburg an der Havel gezwungen, die Hebesätze der Gewerbesteuer und der Grundsteuer B, aus nicht nachvollziehbaren Gründen, zu erhöhen.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brandenburg an der Havel hat sich in ihrer Sitzung am 29.05.2013 für die Inanspruchnahme der finanziellen Mittel in Höhe von 2,9 Mio. EUR zur Durchführung von investiven Maßnahmen zur Kita-Gebäude-Sanierung mehrheitlich entschieden.
Um diese Mittel überhaupt in Anspruch nehmen zu können, votierte die Mehrheit der Stadtverordneten mit großen „Bauchschmerzen “ für eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes um 20 Punkte.
Jedoch wurde einstimmig die vom Ministerium des Innern geforderte Erhöhung der Grundsteuer B abgelehnt.

  • <link fileadmin pdf pressestelle schreiben_regierungsfraktionen_4_oberbuergermeister.pdf>Schreiben der 4 Oberbürgermeister an die Regierungsfraktionen vom 24.05.2013
  • <link fileadmin pdf pressestelle schreiben_mi_3_oberbuergermeister.pdf>Schreiben der 3 Oberbürgermeister an den Innenminister Dr. Woidke vom 27.05.2013

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