Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brandenburg an der Havel beschloss in ihrer Sitzung am 25. März 2026 die Aufstellung des neuen Flächennutzungsplanes für die Stadt Brandenburg an der Havel.
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan ist aus dem Jahr 1999. Er wurde mit einem Planungshorizont von 10 bis15 Jahren aufgestellt und musste in den vergangenen Jahren mehrfach durch Änderungen und Berichtigungen an die aktuellen Entwicklungen angepasst werden. Zudem umfasst der Geltungsbereich des aktuellen Plans nicht die Ortsteile Wust und Gollwitz, da für diese beiden Ortsteile, die erst im Zuge der Gemeindegebietsreform im Jahr 2003 in die Stadt Brandenburg an der Havel eingemeindet wurden, zum Zeitpunkt der Eingemeindung kein Flächennutzungsplan vorlag. Im Rahmen der Überarbeitung und Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes wird für diese beiden Ortsteile also erstmalig ein Flächennutzungsplan aufgestellt.
Weitere Ziele im Rahmen der Neuaufstellung liegen in der Prüfung und gegebenenfalls Überarbeitung der bisherigen Darstellungen im Hinblick auf aktuelle und zukünftige Entwicklungsziele der Stadt, in der Prüfung der Aufnahme neuer Darstellungen unter anderem aufgrund neuer Themen in der Stadtentwicklung sowie in der Anpassung und Aktualisierung der übergeordneten Planinhalte (Landes- und Regionalplanung). Zudem soll die vollständige Digitalisierung der Plangrundlage gemäß den Anforderungen des Landes erfolgen.
Die Aufstellung des Flächennutzungsplans ist als gemeinsamer kooperativer Prozess mit den Stadtverordneten geplant.
Der Aufstellungsbeschluss ist im Amtsblatt Nummer 09/2026 am 13. April 2026 ortsüblich bekanntgemacht.

















