Öffnung der Vereinsstraße und der Hevellerstraße für Radfahrer in Gegenrichtung

Pressemitteilung vom 02.06.2022

Radverkehr in der Hevellerstraße in der Gegenrichtung zugelassen
Radverkehr in der Hevellerstraße in der Gegenrichtung zugelassen
Radverkehr in der Vereinsstraße in der Gegenrichtung zugelassen
Radverkehr in der Vereinsstraße in der Gegenrichtung zugelassen

Zur weiteren Förderung des Radverkehrs erfolgt nach der Öffnung der Einbahnstraßen Bäcker- und Hochstraße nun auch die Öffnung der Vereinsstraße (im Abschnitt zwischen der Karl-Liebknecht-Straße und Nicolaiplatz) sowie der Hevellerstraße.

Auch hier wird durch die Anbringung des Zusatzzeichens „Radverkehr frei“ unter dem Verbot der Einfahrt dem Radfahrer in diesen Straßen angezeigt, dass er davon freigestellt ist und die eigentliche Einbahnstraße entgegengesetzt befahren darf.

Dem Fahrzeugverkehr wird jeweils am Beginn der Einbahnstraßen durch das angebrachte Zusatzzeichen „Radverkehr in Gegenrichtung“ sowie an den Einmündungen im weiteren Verlauf der Vereinsstraße unter den rechts- und linksstehenden Einbahnstraßenschildern angezeigt, dass der Radverkehr in der Gegenrichtung zugelassen ist.

Durch die Öffnung des letzten Abschnittes der Vereinsstraße besteht dann die Möglichkeit für Radfahrende die gesamte Vereinsstraße in Gegenrichtung von der Zanderstraße bis zum Nicolaiplatz zu befahren. An der Einmündung Nicolaiplatz haben Radfahrende dann den anderen Verkehrsteilnehmern Vorfahrt zu gewähren. Darauf werden sie durch das Verkehrszeichen „Vorfahrt gewähren“ sowie durch eine aufgetragene kurze Wartelinie aufmerksam gemacht.

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