OLG weist Antrag der PSG Dynamo zurück

Pressearchiv - Meldung vom 09.10.2008

Pressemitteilung vom 09.10.2008

In dem von der Stadt Brandenburg an der Havel gegen die Sektion Kanu des Vereins Polizeisportgemeinschaft Dynamo Brandenburg Mitte e.V. (PSG Dynamo) geführten Rechtsstreit hat das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) am 08.10.2008 den Antrag der PSG Dynamo auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Landgerichts (LG) Potsdam vom 08.09.2008 rechtskräftig zurückgewiesen. Das LG Potsdam hatte den Verein verurteilt, das kommunale Pachtgrundstück an der Hammerstraße zu räumen und an die Stadt heraus zu geben.

Mit dem OLG-Beschluss sieht sich die Stadt in ihrer Rechtsposition bestätigt. Oberbürgermeisterin Dr. Dietlind Tiemann: „Wir gehen nun davon aus, dass die Berufung des Vereins gegen das Urteil des Landgerichtes Potsdam keine Aussicht auf Erfolg hat und es in absehbarer Zeit zur Fertigstellung des Uferweges im Bereich der Hammerstraße kommen kann.“

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