Online-Formular für die Warteliste des Impfzentrums Brandenburg an der Havel

Pressemitteilung vom 05.03.2021

Symbolbild Corona-Schutzimpfung: Quelle: www.freepik.com/photos/medical
Symbolbild Corona-Schutzimpfung: Quelle: www.freepik.com/photos/medical
Thema:
Corona

Die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) führt Wartelisten für die Corona-Schutzimpfung ein.

Für das Impfzentrum Brandenburg an der Havel möchten wir vermeiden, dass Impfdosen gegen das Corona-Virus (COVID-19) verfallen. Darum gibt es eine Warteliste der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB). Diese ist online auf der Internetseite der Stadt Brandenburg an der Havel verfügbar:

Link: www.stadt-brandenburg.de/leben/warteliste-fuer-corona-schutzimpfung

In diese Warteliste können sich Bürgerinnen und Bürger ab 65 Jahre mit höchster und hoher Priorität nach § 2 und § 3 der CoronaImpfV eintragen lassen. Zur Aufnahme in die Warteliste müssen Sie in der Lage sein, das Impfzentrum innerhalb von 30 Minuten zu erreichen.

Zu diesen Personengruppen zählen:

1. Höchste Priorität

  • Über 80-Jährige (beginnend mit den ältesten Jahrgängen)
  • Personen, die in stationären und teilstationären Einrichtungen für ältere oder pflegebedürftige Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind
  • Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten sowie Personen, die im Rahmen der ambulanten Pflege Begutachtungs- oder Prüftätigkeiten ausüben
  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit sehr hohem Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, wie Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdiensten, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, SARS-CoV-2-Impfzentren und in Bereichen mit aerosolgenerierenden Tätigkeiten
  • Personen, die in medizinischen Einrichtungen Menschen mit einem sehr hohen Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf behandeln, betreuen oder pflegen (v.a. Onkologie und Transplantationsmedizin)

2. Hohe Priorität

  • Über 70-Jährige
  • Personen mit Trisomie 21, Personen nach Organtransplantation, Demenz, geistiger Behinderung, schwerer psychiatrischer Erkrankung (bipolare Störung, Schizophrenie, schwere Depression), Personen mit malignen hämatologischen Erkrankungen, behandlungsbedürftigen Tumorerkrankungen (Remission von weniger als fünf Jahren), Personen mit interstitieller oder anderer schweren chronischen Lungenerkrankungen, COPD, Mukoviszidose, Personen mit Diabetes mellitus (≥ 7,5%), Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Leber- und auch Nierenerkrankungen, Personen mit Adipositas (BMI über 40)
  • Bis zu zwei enge Kontaktpersonen, von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person, die unter eine der vorher genannten Personengruppen fällt
  • Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht
  • Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von Schwangeren
  • Personen, die in stationären und teilstationären Einrichtungen für geistig oder psychisch behinderte Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig oder psychisch behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen
  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere Ärztinnen und Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem unmittelbarem Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in SARS-CoV-2-Testzentren
  • Polizei- und Ordnungskräfte, Soldatinnen und Soldaten, die im Dienst, etwa bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind
  • Personen im öffentlichen Gesundheitsdienst und in besonders relevanten Positionen der Krankenhausinfrastruktur
  • Personen, die in Flüchtlings- und Obdachloseneinrichtungen untergebracht oder tätig sind
  • Personen, die im Rahmen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a SGB XI regelmäßig bei älteren oder pflegebedürftigen Menschen tätig sind

Infos zur Warteliste:

Das medizinische Personal des Impfzentrums Brandenburg an der Havel wird Sie kurzfristig für einen Impftermin anrufen. Ihren Termin müssen Sie innerhalb von 30 Minuten nach Anruf in Anspruch nehmen. Das heißt, es muss Ihnen möglich sein, das Impfzentrum Brandenburg an der Havel innerhalb von 30 Minuten zu erreichen. Zu Ihrem Termin müssen Sie folgende Dokumente zum Nachweis der Impfberechtigung vorlegen: Ausweispapiere, Arbeitgeberbescheinigung und/oder ärztliches Zeugnis.

Die Warteliste ist auf maximal 50 Personen begrenzt und wird nach Abarbeitung erneut online gestellt. Durch die Aufnahme in die Warteliste folgt kein Anspruch auf eine Impfung. Die gemeldeten Personen werden nach der Reihenfolge der Aufnahme in die Warteliste unter Beachtung der Priorisierungsvorgaben des Landes Brandenburg eingeladen.

Link zur Warteliste: www.stadt-brandenburg.de/leben/warteliste-fuer-corona-schutzimpfung

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