Planentwurf des Bebauungsplanes Nummer 30 „Wohngebiet Grüne Aue“ wird ausgelegt

Pressearchiv - Meldung vom 13.06.2016

Pressemitteilung vom 13.06.2016

Öffentliche Auslegung des Planentwurfes des Bebauungsplanes Nummer 30 „Wohngebiet Grüne Aue“

Der Hauptausschuss der Stadt Brandenburg an der Havel hat in der Sitzung am 07.06.2016 den Entwurf des Bebauungsplanes Nummer 30 „Wohngebiet Grüne Aue“ Brandenburg an der Havel einschließlich Entwurfsbegründung gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Die zur Planung vorgesehene Fläche des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befindet sich im Stadtteil Wilhelmsdorfer Vorstadt in der Nähe des DRK und ist derzeit eine unbebaute Freifläche zwischen der Straße Grüne Aue und dem stillgelegten Bahndamm Wilhelmsdorfer Straße.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nummer 30 „Wohngebiet Grüne Aue“ Brandenburg an der Havel und die Entwurfsbegründung sowie plangebietsbezogene Gutachten und Informationen liegen

vom 21.06.2016 bis 22.07.2016

in der Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel, Fachbereich VI, Fachgruppe Bauleitplanung, Klosterstraße 14 in 14770 Brandenburg an der Havel, 1. Etage, Zimmer A 114, während folgender Zeiten:

  • Montag 08:00 bis 15:00 Uhr
  • Dienstag 08:00 bis 18:00 Uhr
  • Mittwoch 08:00 bis 15:00 Uhr
  • Donnerstag 08:00 bis 15:00 Uhr
  • Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr


zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Bei dem Bebauungsplan Nummer 30 handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß 13a Absatz 1 Nummer 1 Baugesetzbuch (BauGB), der im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt wird.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungsnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

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