Presseinformation der Koordinierungsgruppe

Pressearchiv - Meldung vom 26.05.2011

Pressemitteilung vom 26.05.2011

Die Koordinierungsgruppe zur Intervention bei relevanten extremistischen Aktivitäten, trat am Dienstag, dem 24. Mai 2011, zusammen. Die Koordinierungsgruppe, vertreten durch alle demokratischen Parteien der Stadt Brandenburg an der Havel hat nachfolgende Pressemitteilung veröffentlicht. Die Stadt Brandenburg an der Havel unterstützt den Aufruf der Koordinierungsgruppe.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Presseinformation der Koordinierungsgruppe zur Intervention bei relevanten extremistischen Aktivitäten:

 

NPD-Infostand am 28.05.2011 an der alten Postsäule (Hauptstraße/Ecke Steinstraße)

Am 28.05.2011 wird die NPD in unserer schönen Innenstadt mit einem Infostand zum Thema: „Beendigung der deutschen Krankenkassenleistungen für im Ausland lebende Familienangehörige hier lebender Ausländer“ versuchen, die Brandenburger/-innen mit ihrem verklärten ausländerfeindlichen, antisemitischen und extremistischen Gedankengut für sich einzunehmen, den Sozialneid zu schüren sowie mediale Aufmerksamkeit zu gewinnen.

Wenn die NPD mit solchen Forderungen auf den Platz tritt, verbirgt sich dahinter weit mehr als nur die Veränderung der deutschen Krankenkassenleistung für im Ausland lebende Familienangehörige. In erster Linie ist es ihr Anliegen die Unzufriedenheit der Menschen über Politik und Wirtschaft, auf Migranten und die demokratische Gesellschaftsordnung zu verschieben. Dabei ist die NPD im Wesentlichen fremdenfeindlich und rassistisch. Die NPD betrachtet die Gesellschaft als Volkskörper der organisch-biologisch entwickelt ist. Sie verwendet Rassismus als eine politische Theorie, in der sie immer wieder mit fremdenfeindlichen und fremdenängstlichen Stimmungen in der Bevölkerung Gewalt und Ausgrenzung befördern will.

Die Krankenkassenleistungen gelten für die NPD als volkspolitische Maßnahme des Staates und dürfen in ihrem Sinne nur an deutsche Familien ausgezahlt werden. Die NPD hat ein anderes Verständnis von Demokratie und Parlamentarismus. Sie geht davon aus, dass wie in einem natürlichen Organismus der Stärkere sich durchsetzt, Autorität gewinnt und so mit dem Volk eins ist. Die sozialen Ängste und Unzufriedenheiten die heute aus den veränderten Arbeitsbedingungen der letzen 20 Jahre entstanden sind, bedeuten für viele Menschen in Deutschland mehr Risiko und mehr Einschränkung. Rechtsextreme Deutungsangebote bieten hier einfache Antworten, klare Freund-Feind-Unterscheidungen, sie geben sich stark, durchsetzungsfähig und bieten Anerkennung in der Gruppe. Rechtsextreme verachten das Leben anderer die nicht zu ihrem Volk gehören oder Andersdenkende sind. Es kann und muss darum gehen diese gefährliche antidemokratische Strömung, die immer wieder politischen Aufschwung bekommt, demokratische und friedliche Mittel entgegenzusetzen.

Die Koordinierungsgruppe zur Intervention bei relevanten extremistischen Aktivitäten hat sich nicht nur politisch sondern auch versicherungsrechtlich mit dem durch die NPD gewählten Thema auseinandergesetzt.

Die Darstellung des gewählten Themas in der Öffentlichkeit ist oft sehr oberflächlich und in weiten Teilen falsch. Zum Hintergrund und besseren Verständnis Folgendes:

Es gibt zum Beispiel seit dem 30.04.1964 ein deutsch-türkisches Abkommen über Soziale Sicherheit. Danach können Familienangehörige des in Deutschland lebenden Mitgliedes einer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unter bestimmten Voraussetzungen Krankenversicherungsleistungen nach den geltenden Rechtsvorschriften der Türkei beziehen, die von der deutschen GKV erstattet werden. Das kann im Einzelfall auch bedeuten, dass die Eltern anspruchsberechtigt sind. Dies wird ebenfalls häufig kritisiert. Dabei wird allerdings nicht beachtet, dass die Aufwendungen in der Regel pauschal abgerechnet werden. So bezahlt die GKV zum Beispiel derzeit rund 100 Euro pro Monat für die medizinische Versorgung in der Türkei lebender Familienangehöriger.

Im umgekehrten Fall, wenn ein deutscher Arbeitnehmer in der Türkei in der türkischen Krankenversicherung versichert ist und dessen Familienangehörige in Deutschland leben, besteht ebenfalls Anspruch auf Familienversicherung in der türkischen Krankenversicherung. Insofern handelt es sich bei den zahlreichen zwischenstaatlichen Sozialversicherungsabkommen stets um Regelungen, die sowohl hier lebenden Ausländern als auch im Ausland lebenden Deutschen zugute kommen.

Die Leistungsaushilfe für alle im Ausland lebenden Versicherten sowie im Ausland erkrankte Touristen betrug im Jahr 2009 für die gesamte GKV geschätzte 260 Millionen Euro. Die gesamte GKV hatte im Jahr 2009 ein Ausgabevolumen von rund 170 Milliarden Euro. Das bedeutet, für die gesamte Leistungsaushilfe im Ausland wurden lediglich 0,15% der Gesamtausgaben der GKV aufgewandt. Die genannten Gesamtausgaben, beziehen sich nicht nur auf Versicherte, die dauerhaft im Ausland leben, sondern auch auf die Versicherten, die dort während eines vorübergehenden Aufenthaltes ärztlicher Hilfe bedurften, zum Beispiel Touristen.

Die Koordinierungsgruppe, vertreten durch alle demokratischen Parteien der Stadt Brandenburg an der Havel, ruft alle Bürgerinnen und Bürger auf, diese Art von Gästen mit Nichtachtung zu strafen.

Zeigen Sie gemeinsam mit uns, dass Brandenburg an der Havel kein Platz für Nazis ist!

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