Privater Drohnenflug am Sprengstandort an der Brücke am Altstadt Bahnhof/Brücke des 20. Jahrestages nicht zulässig

Pressemitteilung vom 18.05.2021

Privater Drohnenflug am Sprengstandort an der Brücke am Altstadt Bahnhof/Brücke des 20. Jahrestages nicht zulässig

Aus Anlass der Sprengarbeiten an der Brücke am Altstadt Bahnhof/Brücke des 20. Jahrestages wurde vielfach von Dritten, u.a. in den sozialen Medien, angeregt, dass doch „jedermann“ Drohnen fliegen lassen kann, um das „Spektakel“ filmen zu können.

Die Stadt Brandenburg an der Havel weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass begleitend zu den Sprengarbeiten Drohnen durch die beauftragten Unternehmen im Einsatz sind. Für diese Drohnenflüge bestehen entsprechende behördliche Genehmigungen. 

Das Aufsteigen von Drohnen im öffentlichen Bereich unterliegt dem Erlaubnisvorbehalt. Zudem sind die Vorschriften des § 21 a der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) zu beachten. Danach ist u.a. der Aufstieg von Drohnen in der unmittelbaren Nähe (1,5 km Luftlinie radial) zu Hubschrauberlandeplätzen (hier Standort Rettungshubschrauber Marienberg) ohne zusätzlicher Erlaubnis der Luftfahrbehörde untersagt."
 

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