Satzungsüberarbeitung: Rathaus bringt Verbesserungen für Besuchshunde und Hunde aus Brandenburger Tierheimen auf den Weg

Pressearchiv - Meldung vom 10.05.2017

Pressemitteilung vom 10.05.2017

Oberbürgermeisterin Dr. Dietlind Tiemann beim Besuchshundeteam in der Stadtteilbibliothek Hohenstücken
Oberbürgermeisterin Dr. Dietlind Tiemann beim Besuchshundeteam in der Stadtteilbibliothek Hohenstücken
Besuchshund Larry
Besuchshund Larry

Die Stadt Brandenburg an der Havel beabsichtigt die Hundesteuersatzung durch einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zu ändern und hat hierzu eine SVV-Vorlage auf den Weg gebracht.
In die derzeit geltende Hundesteuersatzung soll eine Regelung zur Steuerbefreiung von ehrenamtlich tätigen Besuchshundeteams aufgenommen werden.
„Es ist eine besondere ehrenamtliche Arbeit, die der Therapiehunde e.V. mit seinen Besuchshundeteams in Kindergärten, Schulen, Pflegeheimen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen leistet, die wir mit unterstützen sollten.“ sagt Oberbürgermeisterin Dietlind Tiemann, die zuletzt ein Team bei der Arbeit in der Stadtteilbibliothek Hohenstücken besuchte.
Des Weiteren soll die Regelung zur Steuerbefreiung, von Hunden die aus Tierheimen aufgenommen wurden, geändert werden. Bisher wurde für Hunde, die aus allen Tierheimen (deutschlandweit) aufgenommen wurden, eine Steuerbefreiung für ein Jahr gewährt. Ab 01.01.2018 soll diese Steuerbefreiung nur noch für Hunde gewährt werden, die aus Tierheimen unserer Stadt stammen. Mit dieser Regelung soll gefördert werden, dass Hunde aus den Tierheimen in der Stadt Brandenburg an der Havel aufgenommen werden.

Hintergrund:

I. Besuchshunde
Ein Besuchshundeteam, bestehend aus Hund und Herrchen, wird ausgebildet und legt eine Prüfung ab. Alle zwei Jahre muss eine Nachprüfung abgelegt werden. So wird sichergestellt, dass das Team für den Einsatz als Besuchshundeteam geeignet ist. Die Besuchshunde werden in erster Linie als Familienhunde gehalten.
Die ehrenamtlich tätigen Hundehalter besuchen mit ihren Hunden regelmäßig Einrichtungen wie z. B. Kindergärten, Grundschulen, Senioren- und Pflegeheime, Kliniken und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Die Arbeit mit den Tieren soll die besuchten Menschen stabilisieren, sozial stützen und fördern. Eine positive Abwechslung und ein gesteigertes Wohlbefinden der besuchten Personen stehen im Vordergrund.
Besuchshundeteams können z. B. auch bei tiergestützter Pädagogik eingesetzt werden. Das sind Fördermaßnahmen für Kinder und Jugendliche, die durch den Hund in ihrer Entwicklung gefördert werden sollen.
Bei Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung entfällt rückwirkend ab 01.01.2017 die Hundesteuer für Besuchshunde, sofern das Besuchshundeteam mindestens fünf Stunden im Monat ehrenamtlich für therapeutische Zwecke eingesetzt war.

II. Tierheime
Durch die Fokussierung der Steuerbegünstigung auf Tierheime unserer Stadt soll die wichtige Arbeit der örtlichen Tierheime unterstützt werden. Unterstützend kommt hinzu, dass im Zuge der Aufnahme eines Hundes aus diesen Heimen zumeist auch eine Entlastung des städtischen Haushaltes eintritt.
Im aktuell beschlossenen Doppelhaushalt 2017/2018 ist jährlich ein Betrag von 263.000 Euro für die Unterbringung von Fundtieren und Tierarztkosten ausgewiesen.

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