SB-Markt und Fachmarktzentrum Neuendorfer Straße

Pressearchiv - Meldung vom 08.10.2009

Pressemitteilung vom 08.10.2009

Wie schon berichtet, hatte die Verwaltung der Stadt Brandenburg an der Havel im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan „SB-Markt und Fachmarktzentrum Neuendorfer Straße“ das Rechtsanwaltsbüro Gaßner, Groth, Siederer & Coll. beauftragt zu prüfen, ob der Bebauungsplanentwurf mit höherrangigem Recht, insbesondere mit den Regelungen des Landesentwicklungsplans Berlin-Brandenburg vereinbar ist. Außerdem sollte die Frage beantwortet werden, ob das geplante Vorhaben insbesondere im Hinblick auf den Aspekt der „Zentrenverträglichkeit“ sowie der Vereinbarkeit mit dem Einzelhandelskonzept der Stadt Brandenburg an der Havel bauplanungsrechtlich abwägungsfehlerfrei festgesetzt werden kann. Das Rechtsgutachten kam unter anderem zu dem Ergebnis, dass dem Vorhaben unüberwindbare raumordnungsrechtliche Hindernisse aufgrund der Regelungen im Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg entgegen stehen und somit nicht umgesetzt werden kann.

Zu diesem Gutachten liegt nun eine Stellungnahme der vom Vorhabenträger beauftragten Rechtsanwaltskanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz vom 25.09.2009 vor, die in wesentlichen Punkten zu abweichenden Ergebnissen gelangt. Die Rechtslage wird vor allem hinsichtlich der entscheidungserheblichen Frage, ob der Vorhabenstandort in einem städtischen Kernbereich im Sinne des Landesentwicklungsplans Berlin-Brandenburg liegt, ob also dem raumordnungsrechtlichen Integrationsgebot Genüge geleistet wird, anders beurteilt.

Die Verwaltung ist auch nach dieser Stellungnahme weiterhin der Auffassung, dass der Bebauungsplan nicht rechtssicher umgesetzt werden kann. Nach erneuter Prüfung durch das Rechtsanwaltsbüro Gaßner, Groth, Siederer & Coll. vom 05.10.2009, der sich die Verwaltung anschließt, verstößt das Planungsvorhaben weiterhin gegen das raumordnungsrechtliche Integrationsgebot, weil sich das Projektgrundstück nicht in einem städtischen Kernbereich befindet.

Die Verwaltung hat die Stadtverordnetenversammlung im Rahmen einer Ergänzung zur Berichtsvorlage Nummer 399/09 über die Stellungnahme der Rechtsanwaltskanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz vom 25.09.2009 sowie die Bewertung dieser Stellungnahme durch das Rechtsanwaltsbüro Gaßner, Groth, Siederer & Coll. vom 05.10.2009 informiert.

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