Senkung bzw. Änderung der Gebühren für den Bürger/innen und für die Wirtschaft im Jahr 2011

Pressearchiv - Meldung vom 25.11.2010

Pressemitteilung vom 25.11.2010

Entgegen dem derzeit zu erkennenden Trend bei öffentlichen Gebühren und Beiträgen kann die Oberbürgermeisterin, Frau Dr. Dietlind Tiemann, für die Bürger und Bürgerinnen sowie für die Unternehmen der Stadt Brandenburg an der Havel erfreulicher Weise in der Gesamtschau nicht unerhebliche Senkungen für das Jahr 2011 bekannt geben, sofern die Stadtverordneten den Satzungen in der jetzt vorgelegten Form in der letzten Sitzung der Stadtverordneten im Dezember 2010 zustimmen.
1.
Insbesondere im Bereich der Abfallgebühren tritt eine erhebliche Entlastung ein:
a)
Die Gebühren für die Restmülltonnen werden um durchschnittlich 20 % sinken, die für die Entsorgung der Biotonne um rund 6 %. Damit wird die Abfallentsorgung für einen durchschnittlichen 4-Personen-Haushalt bis zu 40 Euro im Jahr weniger kosten.
b)
Auch für die Anlieferer von Abfällen auf dem Wertstoffhof Fohrde oder an der Restmüllbehandlungsanlage wird das Entgelt von 116,81 € auf 97,04 € sinken.
2.
Für die Straßenreinigungsgebühren ergibt eine geringfügige Senkung um 1-2 Cent pro Meter.
Nur bei den Winterdienstgebühren musste ein deutlicher Anstieg von rund 25 % kalkuliert werden. Grund für die Erhöhung ist der letzte strenge Winter mit 60 (!) Einsatztagen. Dies führt dazu, dass in der Gebührenkalkulation die durchschnittlichen Einsatztage von 25 auf 30 erhöht werden mussten.
Die Auswirkungen auf eine Jahresgebühr für Straßenreinigung und Winterdienst für beispielsweise ein Grundstück mit 20 m Frontlänge würde damit rund 5 € mehr betragen.

3. Abwasser und Trinkwasser
Diese Gebühren müssen regelmäßig (mindestens alle zwei Jahre) kalkuliert werden, um die ausreichende Finanzierung von öffentlichen Aufgaben wie zum Beispiel der Abwasserbeseitigung sicherstellen und um die Gebühren zeitnah anpassen zu können. Grundsatz hierbei ist  ein ständiges Bemühen, die Gebührenbelastung der Bürger so gering wie möglich zu halten. 
    
a)
Zur Kalkulation für das Abrechnungsjahr 2010 waren Gebührenüberdeckungen aus dem Jahr 2008 in Höhe von 6 ct je m³ Abwasser berücksichtigt worden. Dieser Betrag war den Gebührenzahlern gutgeschrieben worden, woraus resultierte, dass eine Gebührenerhöhung nicht erfolgte. Aus der Nachkalkulation der Schmutzwassergebühr auf der Grundlage des Abrechnungsjahres 2009 ergibt sich im Gegensatz zu 2010 keine Gebührensenkung sondern eine Gebührensteigerung um 2 ct je m³ Abwasser in 2011. Weitere 2 ct Gebühr je m³ Abwasser resultieren aus einem geringfügigen Anstieg des Betreiberentgeltes (um 0,8 %), mit dem die BRAWAG ihre Aufwendungen gegenüber der Stadt verrechnet.
Somit wird sich die Schmutzwassergebühr von 3,37 € je m³ um 10 ct je m³ auf 3,47 € je m³ erhöhen.
b)
Bei der Niederschlagswassergebühr ergeben sich Kalkulationskennziffern, die eine wesentliche Absenkung der Niederschlagswassergebühr von 0,79 €/m² um 43 ct je m² auf 0,36 € je m² an die öffentliche Abwassereinrichtung angeschlossene Entwässerungsfläche im Jahr 2011 erlaubt. Hier schlägt eine Nacherhebung für die zurückliegenden Jahre zu Buche.
c)
Weiterhin wird das Trinkwasserentgelt der BRAWAG ab dem 01.01.2011 um 0,10 €/m³ von 1,75 €/m³ auf 1,65 €/m³ sinken.
In der Gesamtschau aller zur Beschlussfassung vorgeschlagenen Preis- und Gebührenänderungen würde - bei einem entsprechenden positiven Votum der Stadtverordnetenversammlung - die Belastung der Bürger und Bürgerinnen sowie der Wirtschaftsunternehmen in der Stadt Brandenburg an der Havel ab dem 01.01.2011 spürbar sinken.
 

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