Stadt Brandenburg an der Havel stellt Corona-Kontaktnachverfolgung um

Pressemitteilung vom 29.03.2022

Im Rahmen der aktuellen Allgemeinverfügung Quarantäne vom 28. März 2022 wird die Corona-Kontaktnachverfolgung in der Stadt Brandenburg umgestellt.
Im Rahmen der aktuellen Allgemeinverfügung Quarantäne vom 28. März 2022 wird die Corona-Kontaktnachverfolgung in der Stadt Brandenburg umgestellt.
Thema:
Corona

Die Stadt Brandenburg stellt aufgrund der anhaltend hohen Corona-Fallzahlen und damit verbundenen Belastung des Gesundheitsamtes sowie dem Abzug der Bundeswehrsoldaten, die bisher die Kontaktnachverfolgung übernommen hatten, sein Kontaktnachverfolgungsmanagement um.

Personen, die einen positiven PCR-Test, oder einen zertifizierten Antigentest durch Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 TestV haben, bzw. enge Kontaktpersonen zu einem bestätigten COVID19-Fall sind, werden von der Stadt Brandenburg nicht mehr angerufen.

Haben Sie ein positives Testergebnis mittels PCR-Test oder mittels zertifizierten Antigentest durch Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 TestV (z.B. Bürgertest), gilt die Allgemeinverfügung der Stadt Brandenburg an der Havel über die Absonderung von Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) getesteten Personen (Allgemeinverfügung Quarantäne).

Bei einem positiven Testergebnis, dass auf einem Antigen-Schnelltest/Laientest (Selbsttest) beruht und bei Vorliegen von Krankheitssymptome, ist Kontakt zum behandelnden Arzt aufzunehmen.

Symptomlose positiv im Selbsttest Getestete lassen ihr Ergebnis mittels zertifizierten Antigentest durch Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 TestV (z.B. Bürgertest) überprüfen und bei positivem Ergebnis durch einen PCR-Test bestätigen. Dazu können sie sich, an die Hotline (03381) 701016 oder 701017 der Teststelle der Johanniter wenden, um einen PCR-Test durchführen zu lassen.

Bis zur Vorlage des PCR-Testergebnisses kann die Allgemeinverfügung Quarantäne mit dem Testergebnis eines zertifizierten Antigentests durch Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 TestV als Quarantänebescheid/Absonderungsbescheid vorgelegt werden.

Personen mit positivem PCR-Test erhalten grundsätzlich einen gesonderten Absonderungsbescheid von der Stadt Brandenburg. Da dieser aber zeitlich verzögert eintrifft, haben sich die Personen bis dahin nach den Maßgaben der Allgemeinverfügung der Stadt Brandenburg abzusondern.

Dem Absonderungsbescheid/Quarantänebescheid wird der positive PCR-Befund beigelegt.

Mit diesem Befund kann durch eine Apotheke oder einen Arzt ein Genesenenzertifikat ausstellt werden.

Die Stadt Brandenburg stellt keine gesonderten Genesenennachweise mehr aus.

 

Weitere Informationen

Bestehen nach Erhalt des Absonderungsbescheid/Quarantänebescheid Fragen, wenden Sie sich per E-Mail: gesundheitsamtstadt-brandenburg.de an das Gesundheitsamt oder per Post an das Gesundheitsamt, Klosterstraße 14,14770 Brandenburg an der Havel.

Enge Kontaktpersonen haben sich nach Maßgabe der Allgemeinverfügung Quarantäne abzusondern, sofern sie nicht die Ausnahmen von der Quarantäne nach Ziffer 2.5 der Allgemeinverfügung Quarantäne vom 28.03.2022 erfüllen.

Enge Kontaktpersonen erhalten einen Quarantänebescheid beispielsweise für ihren Arbeitgeber falls sie diesen benötigen. Dazu wenden sie sich bitte per E-Mail: gesundheitsamtstadt-brandenburg.de oder per Post an das Gesundheitsamt, Klosterstraße 14,14770 Brandenburg an der Havel. Hierbei wird um Mitteilung des vollständigen Namens, des Geburtsdatums, der Anschrift sowie bei engen Kontaktpersonen den Namen des positiv bestätigten Falls (Infizierter) und die Angabe, wann der letzte Kontakt zu diesem bestätigten Fall bestand gebeten.

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