Stallpflicht in der gesamten Stadt Brandenburg an der Havel für Hausgeflügel

Pressemitteilung vom 28.10.2025

Wildgänse, die übern Beetzsee fliegen
Wildgänse, die übern Beetzsee fliegen

Ab 29. Oktober 2025 muss das Hausgeflügel in der gesamten Stadt Brandenburg an der Havel im Stall bleiben. Es besteht eine allgemeine Stallpflicht, die per Tierseuchen-Allgemeinverfügung vom 28. Oktober 2025 (Amtsblatt Nummer 22) angeordnet ist.

Die Maßnahmen in der Schutz- und Überwachungszone (TS-Allgemeinverfügung vom 21. Oktober 2025) bleiben zusätzlich bestehen.

Das Veterinäramt bittet um Meldung von toten Kranichen, Wassergeflügel, Greifvögeln oder Krähen auf dem Stadtgebiet, da diese Tiere an der Geflügelpest (Vogelgrippe) verstorben sein könnten. Die Meldungen nimmt das Veterinäramt unter (03381) 5853 61 oder die Leitstelle der Feuerwehr (03381) 6230 entgegen. Dort gibt es weitere Informationen zur Bergung.

Tote Singvögel und Tauben müssen nicht gemeldet werden. Sie können mit Hilfe von Schippe oder Einweg-Handschuhen in der Mülltonne entsorgt werden.

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