Tiere aussetzen ist kein Kavaliersdelikt

Pressemitteilung vom 24.11.2022

Tiere aussetzen ist kein Kavaliersdelikt
Tiere aussetzen ist kein Kavaliersdelikt
In diesem Karton wurden die Kaninchen ausgesetzt
In diesem Karton wurden die Kaninchen ausgesetzt

Wir bitten um Mithilfe zur Aufklärung!

Am Samstagvormittag, dem 19.11.2022, wurden vor dem Tierheim in der Caasmannstraße in einem Karton zwei Zwergkaninchen, eines schwarz und das andere braun, ausgesetzt.

An diesem Vormittag lagen die Temperaturen deutlich unter Null Grad.

Es ist verboten gemäß § 3 Nummer 3 Tierschutzgesetz, ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen. Dies kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro geahndet werden.

Wer Angaben oder Hinweise zur Herkunft der abgebildeten Kaninchen machen kann, meldet sich bitte beim Veterinäramt (03381 585361 oder veterinaeramtstadt-brandenburg.de).

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