Tierseuchenallgemeinverfügung zur Geflügelpest

Pressemitteilung vom 07.12.2022

Fliegende Vögel
Ab dem 7. Dezember 2022 gilt eine neue Tierseuchenallgemeinverfügung zur Geflügelpest.

Die Stadt Brandenburg an der Havel gibt bekannt, dass mit der Tierseuchenallgemeinverfügung zum Schutz vor der Aviären Influenza (Geflügelpest) vom 07.12.2022 zusätzliche Maßnahmen für die Abgabe von Geflügel im Reisegewerbe angeordnet worden sind.

Die Tierseuchenallgemeinverfügung ist zu finden im aktuellen Amtsblatt Nummer 35/2022 für die Stadt Brandenburg an der Havel.

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