Trichinenuntersuchung bei Schwarzwild

Pressearchiv - Meldung vom 08.08.2005

Pressemitteilung vom 08.08.2005

Der Amtstierarzt der Stadt Brandenburg an der Havel, Dr. Knut Große, erinnert daran, dass das geltende Fleischhygienerecht keine Ausnahme bei der Trichinenuntersuchung von Schwarzwild vorsieht. „Gespräche mit Jägern veranlassen mich, eindringlich darauf hinzuweisen, dass Schwarzwild jeden Alters auf Trichinen untersucht werden muss. Auch Frischlinge können Träger von Trichinen sein und müssen daher untersucht werden.“

Nach Aussage des Amtstierarztes verstoßen alle Jäger, die erlegte Frischlinge nicht der gesetzlich vorgeschriebenen Trichinenuntersuchung zuführen, gegen geltendes Recht. Im Territorium der Stadt Brandenburg an der Havel ist kein praktischer Tierarzt durch das städtische Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt mit der Trichinenuntersuchung beauftragt. Die Untersuchung wird nur im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt mittels eines speziellen Untersuchungsverfahrens durchgeführt und die Durchführung amtlich bestätigt.

Trichinen, mit denen sich der Mensch infizieren kann, verursachen Fieber, Gliederschmerzen, Ausfall ganzer Muskeln und damit im Zusammenhang kann es zu Todesfällen kommen. Die letzten bekannten Trichinenfunde bei Wildschweinen im Land Brandenburg stammen aus den Jahren 2002 und 2003.

Verbraucher, die Wildbret beim Jäger erwerben, sollten sich den Nachweis der Trichinenuntersuchung unbedingt zeigen lassen. Wer diesbezügliche Fragen hat, kann sich unter der Rufnummer (03381) 58 53 61 beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt erkundigen.

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