Trichinenuntersuchung bei Schwarzwild und Geflügelpest

Pressearchiv - Meldung vom 20.12.2007

Pressemitteilung vom 20.12.2007

Informationen des Amtstierarztes

Die stark gestiegene Nachfrage zur Trichinenuntersuchung bei Schwarzwild macht es laut Amtstierarzt Dr. Knut Große notwendig, die Annahme der Proben neu zu regeln. Ab dem 02.01.2008 erfolgt die Annahme des Probenmaterials zur Trichinenuntersuchung von Schwarzwild von Montag bis Freitag in der Zeit von 07:00 bis 10:00 Uhr in der Stadtverwaltung, Klosterstraße 14 (ehemalige Spielwarenfabrik), Raum D.007. In dieser Zeit können auch die Füchse abgegeben werden. Bei Bedarf außerhalb dieser Zeiten ist unbedingt telefonisch Kontakt aufzunehmen (Telefon (03381) 58 53 61).

Außerdem nimmt der für Brandenburg an der Havel zuständige Amtstierarzt den Geflügelpestausbruch in einem Kleinstbestand im Landkreis Oberhavel zum Anlass, um alle Halter von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten und Gänsen daran zu erinnern, dass
der Tierbestand bei der zuständigen Behörde (Veterinäramt) anzuzeigen und
ein Bestandsregister zu führen ist. Die Fütterung und die Tränkung hat an Stellen zu erfolgen, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, muss für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Gehäufte plötzliche Todesfälle im Geflügelbestand und plötzlicher Abfall der Legeleistung ist ein Hinweis auf Geflügelpest und soll dem zuständigen Veterinäramt unverzüglich zur Kenntnis gebracht werden (Telefon (03381) 58 53 61, außerhalb der Dienstzeiten über die Leitstelle der Feuerwehr, Telefon (03381) 623 0 )

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