Uferweg in der Seestraße bleibt für Fußgänger offen

Pressearchiv - Meldung vom 15.11.2004

Pressemitteilung vom 15.11.2004

Am 14.10.2004 hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg in Frankfurt/Oder das Beschwerdeverfahren eines Grundstücksbesitzers gegen die Stadt Brandenburg an der Havel abgelehnt.

In dem strittigen Fall ging es um die Frage, ob ein öffentlich genutzter Uferpfad in der Seestraße im Ortsteil Kirchmöser, der sich in Privatbesitz befindet, weiterhin für Spaziergänger offen gehalten werden muss. Rechtlich war nicht klar, ob der Uferpfad in der freien Landschaft liegt oder den nicht betretbaren Hausgärten zuzurechnen ist.

Der Grundstücksbesitzer hatte, wie in Presseartikeln mehrfach berichtet wurde, den Uferpfad mit quer gelegten Pappelstämmen für die Öffentlichkeit unpassierbar gemacht. Dagegen wandte sich die untere Naturschutzbehörde, die die Öffnung des Weges anordnete.

In dem nachfolgenden Verwaltungsverfahren entschied das zuständige Verwaltungsgericht Potsdam zugunsten der städtischen Entscheidung, den Uferweg auch künftig für Sparziergänger offen zu halten. Dieser Entscheidung schloss sich das Oberverwaltungsgericht nun an. Für die Eigentümer, Spaziergänger und Erholungssuchende wurde damit eine Rechtssicherheit geschaffen, die für ein freundliches und nachbarschaftliches Miteinander unbedingt nötig ist.

Die untere Naturschutzbehörde weist darauf hin, dass sich das Betretungsrecht nur auf Fußgänger bezieht, nicht aber auf Räder, PKW oder andere motorisierte Fahrzeuge. Außerdem erfolgt das Betreten auf eigene Gefahr.

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