Umfangreiche Pflegemaßnahmen im Stadtwald

Pressearchiv - Meldung vom 14.09.2012

Pressemitteilung vom 14.09.2012

Gegenwärtig sind im Stadtwald, Revier Neustadt, umfangreiche Pflegemaßnahmen in den Jungbeständen angelaufen. Auf ca. 100 Hektar Betriebsfläche, rund um Wilhelmsdorf, sind Jungdurchforstungen, mit teilweisem Holzanfall, geplant.

Ziel dieser forstlichen Pflegearbeiten ist der Aufschluss der zu dichten Bestände durch Entnahme einzelner Pflanzreihen. Durch das Anlegen der Rückegassen erfolgt eine Bestandesauflockerung.

Um möglichst vielen guten „Stämmchen“ optimale Wachstumsbedingungen zu gewähren, wird auch selektiv entnommen. Die Entnahme erstreckt sich über Kranke, von Pilzen oder Insekten befallene Bäume, sogenannten Peitschern an den Zukunftsbäumen, Zwieseln und schlechtgeformten Bestandesgliedern. Mit der Stammzahlreduzierung profitieren die Kleinlebewesen sowie Bodenpflanzen durch die Schaffung eines wärmeren lichtreicheren Kleinklimas.
Der verbleibende Stamm erhält ebenfalls mehr Licht und Nährstoffe als im Dickicht und kann optimal zuwachsen, letztendlich ist der Bestand stabil gegenüber Schnee- und Windwurf. Unter Beachtung des angestrebten Produktionsziels werden die Eingriffsstärke und Eingriffszeit geplant.

Wir wollen soviel wie möglich in der vegetationsfreien Zeit durchforsten, allerdings ist das auf Grund des Aufgabenvolumens nicht in jedem Jahr machbar. Die laufenden Maschinenarbeiten sind sehr oft in unmittelbarer Nähe von Haus-und Hofgrundstücken, so dass unbedingt das allgemeine Betretungsrecht des Waldes beachtet werden muß. In der Regel sind die betreffenden Waldschneisen durch Absperrbänder und Beschilderungen gekennzeichnet. Auch Halter parkender Auto`s in Nischen des Waldrandes, Straße zum Krugpark, handeln auf eigene Gefahr.

Nicht betreten werden dürfen Flächen und Wege, auf denen Holz gefällt, aufgearbeitet, gerückt oder gelagert wird. Alle Waldarbeiten werden am Ende des Kalenderjahres 2012 abgeschlossen sein.

Achtung: Das Befahren und Abstellen von Kraftfahrzeugen im Wald ist nur durch den Waldbesitzer befugten Personen und hoheitlich tätigen Personengruppen gestattet.

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