Verbleib von Wahlbenachrichtigungen ungeklärt

Pressearchiv - Meldung vom 03.09.2009

Pressemitteilung vom 03.09.2009

Kopien von rund 1.200 Wahlbenachrichtigungskarten im Raum Kirchmöser geringfügig verspätet zugestellt. Wahlbeeinträchtigung dadurch nicht gegeben.

Der Wahlbehörde der Stadt Brandenburg an der Havel und dem Kreiswahleiter wurde am Dienstag, 01.09.2009, gegen Mittag bekannt, dass rund 1.200 Wahlbenachrichtigungskarten zur Bundes- und Landtagswahl am 27.09.2009 durch den privaten Dienstleister „MAZMAIL“ nicht bis zum 30.08.2009 zugestellt wurden und diese Wahlbenachrichtigungskarten nicht mehr auffindbar sind.

Das Unternehmen wurde darauf hin sofort aufgefordert, eine Stellungnahme zum Sachverhalt abzugeben, in der es unter anderem heißt: „Am 01.09.2009 gegen 08:00 Uhr erhielten wir durch einen Mitarbeiter die Information, dass er keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten habe, was uns zur sofortigen Recherche bei dem für diesen Ortsteil zuständigen Zusteller veranlasst hat. Der Zusteller hat uns gegenüber bekundet, entgegen der Weisung diese Briefsendungen nicht angenommen, sondern an den ausliefernden Spediteur zurückgegeben zu haben. Diese Aussage wurde vom eingesetzten Fahrer der Spedition nicht bestätigt.“

Sofort nach Bekanntwerden des Verlustes der rund 1.200 Wahlbenachrichtigungskarten wurden Kopien hergestellt, die bis zum Mittag des 02.09.2009 an die betroffenen Wahlberechtigten zugestellt wurden.

Da es bereits Nachfragen bei der Wahlbehörde hinsichtlich dieses Vorganges und auch der eventuellen Auswirkungen auf die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl gab, weist der Kreiswahlleiter Hans-Joachim Freund auf Folgendes hin: „Die Frist für die Information zur Landtagswahl ist bei den betroffenen Wahlberechtigten nur geringfügig um drei Tage überschritten. Die Frist für die Information zur Bundestagswahl ist eingehalten, da diese erst am 06.09.2009 abläuft.“

Außerdem erinnert der Kreiswahlleiter daran, dass die Bürgerinnen und Bürger seitens der Wahlbehörde bereits in der im Amtsblatt der Stadt Brandenburg an der Havel am 04.08.2009 veröffentlichten Bekanntmachung zur Bundes- und Landtagswahl aufgefordert wurden, grundsätzlich zu prüfen, ob sie im maßgeblichen Wählerverzeichnis eingetragen sind, wenn ihnen keine Wahlbenachrichtigungskarte zugegangen ist.

Zur Bedeutung und Funktion der Wahlbenachrichtigungskarte sagt Freund: „Die Wahlbenachrichtigungskarte hat lediglich eine Hilfsfunktion. Sie bietet einen besonderen Dienstleistungsservice durch den auf der Rückseite aufgedruckten Briefwahlantrag. Ihr steht keine Legitimationsfunktion zu, das heißt, die Vorlage der Wahlbenachrichtigungskarte reicht zur Stimmabgabe nicht aus. Die Vollziehung der Wahl am Wahltag ist nur bei Vorlage eines amtlichen Ausweisdokumentes möglich. Wenn also jemand versuchen sollte, mit einer Wahlbenachrichtigung zu wählen, die nicht auf seine Person ausgestellt ist, würde das dem Wahlvorstand sofort auffallen. Damit ist auch die Gefahr einer Wahlmanipulation am 27.09.2009 ausgeschlossen.“

Sowohl der Wahlleiter und die Wahlbehörde, als auch die mit der Zustellung beauftragte Firma „MAZMAIL“ haben bei der Polizei Strafanzeige wegen des nicht geklärten Verbleibs der Wahlbenachrichtigungskarten gestellt. Die polizeilichen Ermittlungen laufen derzeit.

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