Verfahren zum Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz wird umgestellt

Pressearchiv - Meldung vom 17.05.2013

Pressemitteilung vom 17.05.2013

Wie bekomme ich einen Kitaplatz? Die Stadt Brandenburg an der Havel stellt das Verfahren zum Rechtsanspruch um

Zum 01.08.2013 hat jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung. Die Stadt Brandenburg an der Havel hat sich in den letzten Jahren durch den umfangreichen Ausbau von Krippen- und Tagespflegeplätzen auf diese gesetzliche Regelung vorbereitet.

Seit dem Jahr 2009 wurden kontinuierlich insgesamt 450 neue Betreuungsplätze für die Altersgruppe der 0 bis 6jährigen geschaffen. Zur Sicherstellung des Rechtsanspruches ab August 2013 werden für die 0 bis 3jährigen Kinder 1.122 Krippen- und Tagespflegeplätze in der Stadt Brandenburg an der Havel zur Verfügung stehen. Derzeit laufen die abschließenden Baumaßnahmen auf Hochtouren und es werden bis August 2013 die letzten 125 Krippenplätze fertig gestellt. Weitere 25 Krippenplätze im Naturkindergarten werden im Jahr 2014 neu geschaffen. Mit Abschluss aller Baumaßnahmen werden für alle Kinder der Stadt Brandenburg an der Havel ausreichend Betreuungsangebote zur Verfügung stehen.

Zurzeit im Bau befindliche Kitas:

  • DRK Haus 2 + 50 KK (voraussichtlich zum November 2013 wegen witterungsbedingten Bauverzögerungen)
  • Arche Domlinden + 33 KK (voraussichtlich zum September 2013)
  • Windrad + 12 KK
  • Sonnenhof + 5 KK
  • Ausbau TP + 25 TP
  • Naturkita + 25 KK (voraussichtlich zum Sommer 2014)

 

  • Gesamt + 150TP/KK

Alle Eltern in der Stadt Brandenburg an der Havel haben die Möglichkeit, ihren Rechtsanspruch in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege umzusetzen. Wichtig hierbei ist, dass es ab dem 01.06.2013 eine Veränderung im Verfahren zur Bescheiderstellung geben wird. Während in der Vergangenheit der Rechtsanspruch erst beschieden wurde wenn die Eltern eine Zusage für einen Betreuungsplatz von der Kindertagesstätte erhalten haben, wird das Verfahren nun wie folgt geändert.

Ab sofort müssen alle Antragsteller, die einen Betreuungsplatz ab dem 01.08.2013 wünschen, zuerst einen Antrag auf Feststellung des Rechtsanspruchs für Kindertagesbetreuung oder Tagespflege im Fachbereich für Jugend, Soziales und Gesundheit (Wiener Straße 1, 14772 Brandenburg an der Havel) stellen. Das Formblatt dafür kann auf den Seiten der Stadt Brandenburg abgerufen werden und ist auch in allen Kitas der Stadt Brandenburg an der Havel erhältlich. Ansprechpartner für alle Fragen zur Antragstellung sind die Mitarbeiterinnen Frau Emanuel (Z. 301) und Frau Pätzold-Witschurke (Z. 330).

Der Antrag kann frühestens nach der Geburt des Kindes eingereicht werden und sollte jedoch spätestens 3 Monate vor gewünschter Inanspruchnahme des Platzes im Amt vorliegen. Nach der Bearbeitung erhalten die Antragsteller per Post den Bescheid über die Feststellung des Rechtsanspruches. Dieser Bescheid ist in der Kita vorzulegen, die das Kind später besuchen soll und ist somit Voraussetzung dafür, einen Kitaplatz zu erhalten.

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