Verfassungsbeschwerde der Stadt Brandenburg an der Havel vor dem Verfassungsgericht des Landes Brandenburg erfolgreich

Pressearchiv - Meldung vom 30.04.2013

Pressemitteilung vom 30.04.2013

Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg hat heute der Stadt Brandenburg an der Havel und den anderen drei kreisfreien Städten des Landes Brandenburg, die sich im September 2011 mit einer gemeinsam erhobenen Verfassungsbeschwerde gegen das Land Brandenburg wegen der Verfassungswidrigkeit von Vorschriften des Kindertagesstättengesetzes gewandt haben, in vollem Umfang Recht gegeben

Die Stadt Brandenburg an der Havel und die anderen drei kreisfreien Städte haben mit der Verfassungsbeschwerde einen Verstoß gegen das in Art. 97 Absatz 3 der Landesverfassung geregelte Konnexitätsprinzip geltend gemacht, weil der vom Land gewährte Zuschuss für die Verbesserung der Personalausstattung in den Kindertagesstätten für die Kinder im Krippen- und Kindergartenalter bei weitem nicht ausreicht. Das Land ist aber aufgrund des Konnexitätsprinzips zu einem vollständigen Kostenausgleich verpflichtet und hat deshalb den kreisfreien Städten und Landkreisen wegen der Verbesserung der Personalausstattung und der damit zwangsläufig verbundenen Personalkostenerhöhung einen entsprechenden Ausgleich zu zahlen.

Die Stadt Brandenburg an der Havel ist mit jährlich rund 260.000 Euro belastet.

Das Verfassungsgericht hat dem Land Brandenburg aufgegeben, kurzfristig, d.h. spätestens mit Wirkung für das Haushaltsjahr 2014, eine verfassungsgemäße Kostenerstattungsregelung zu treffen.

Oberbürgermeisterin Dr. Dietlind Tiemann zeigt sich erfreut über die Entscheidung: „Das Urteil des Landesverfassungsgerichts berücksichtigt die berechtigten Belange der Stadt Brandenburg an der Havel auf eine aufgabengerechte Kostenerstattung durch das Land und verdeutlicht damit einmal mehr den Rechtsanspruch der Kommunen auf eine verfassungsgemäße Finanzausstattung. An der Erarbeitung einer verfassungsmäßigen Regelung beteilige ich mich gerne.“

Die Stadt Brandenburg an der Havel wird über den Städte- und Gemeindebund Brandenburg im anstehenden Gesetzgebungsverfahren mitwirken.

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