Stadt ergreift Maßnahmen für mehr Sicherheit im Fuß- und Radverkehr
Der Wirtschaftsweg zwischen Schmerzke und Neuschmerzke wird künftig deutlich verkehrsberuhigt. Mit der neu aufgestellten Beschilderung ist die Nutzung ab sofort auf den Fuß- und Radverkehr sowie auf den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr beschränkt und für den übrigen motorisierten Verkehr gesperrt.
Für bestimmte Kraftfahrzeuge ist eine ergänzende Regelung vorgesehen: Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 60 km/h, die die B 102 als Kraftfahrstraße nicht nutzen dürfen, sollen perspektivisch ebenfalls zugelassen werden. Die hierfür erforderliche Zustimmung des Landes Brandenburg steht noch aus. Bis dahin können entsprechende Ausnahmegenehmigungen im Einzelfall unkompliziert erteilt werden.
„Die Verkehrsmenge wird durch diese Maßnahme deutlich reduziert. Gleichzeitig erhöhen wir die Sicherheit für alle zulässigen Nutzerinnen und Nutzer erheblich,“
erklärt Oberbürgermeister Daniel Keip.
Hohe Verkehrsbelastung führte zu Handlungsbedarf
Seit der Eröffnung der Ortsumgehung Schmerzke am 16. Oktober 2023 hat sich der Wirtschaftsweg zu einer stark genutzten Verbindung entwickelt. Ursprünglich als Wirtschaftsweg mit Radverkehr vorgesehen, wurde er zunehmend auch vom allgemeinen motorisierten Verkehr genutzt. Verkehrszählungen ergaben täglich mehr als 800 Fahrzeuge. Zudem kam es regelmäßig zu erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen über die zulässigen 30 km/h hinaus. Diese Entwicklung führte zu einer nicht hinnehmbaren Gefährdung des Fuß- und Radverkehrs – insbesondere auch für Schulkinder.
Rechtliche Lösung: Teileinziehung des Wirtschaftsweges
Eine vollständige Umwandlung in einen reinen Geh- und Radweg war aus rechtlichen Gründen nicht möglich, da sonst für eine Reihe von Fahrzeugen die Verbindung nach Schmerzke nicht mehr bestanden hätte. Auch wären land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge nicht mehr auf die angrenzenden Flächen gelangt.
Als geeignete Lösung wurde daher eine straßenrechtliche Teileinziehung umgesetzt. Diese beschränkt die Nutzung gezielt auf bestimmte Verkehrsarten und wurde im Herbst 2025 im Amtsblatt veröffentlicht. Sie bildet die rechtliche Grundlage für die nun eingeführte Verkehrsregelung.
„Unser Ziel sind sichere und verlässliche Verkehrsverbindungen für alle Ortsteile – keine Gefahrenschwerpunkte,“
betont Oberbürgermeister Daniel Keip.
„Mit der heutigen Maßnahme haben wir einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fußgängerinnen, Fußgänger und Radfahrende erreicht.“
Abschließend dankte er dem Ortsvorsteher Christian Lack für sein beharrliches Engagement sowie den Mitarbeitenden der Stadtverwaltung für ihr Engagement bei der Umsetzung der Maßnahme.

















