Verordnung über besondere Schutzmaßreglen in kleinen Geflügelhaltungen

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Pressemitteilung vom 21.11.2016

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat eine „Verordnung über besondere Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltungen“ erlassen. Diese Eil-Verordnung wurde am 18.11.2016 veröffentlicht und tritt mit heutigem Datum, 21.11.2016, in Kraft.

In dieser Eilverordnung sind strengere Maßnahmen für Halter von Geflügel unter 1.000 Tiere geregelt.

  • Führung Bestandsregister (Zu- und Abgänge, Legeleistung)
  • Einschränkung des Personen- und Fahrzeugverkehrs an Geflügelstandorten
  • betriebsfremde Personen haben betriebseigene Schutzkleidung oder Einwegkleidung vor dem Betreten der Stallanlagen zu tragen und beim Verlassen in der Stallanlage abzulegen
  • eine Einrichtung zum Waschen der Hände und Desinfizieren der Schuhe ist durch den Geflügelhalter zur Verfügung zu stellen.

Zu weiteren Fragen steht Ihnen das

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
der Stadt Brandenburg an der Havel
Klosterstraße 14
14770 Brandenburg an der Havel

Telefon: (03381) 585361
Fax.: (03381) 585364
E-Mail: veterinaeramtstadt-brandenburg.de

gern zur Verfügung.

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