Verurteilter Straftäter in Sicherungshaft

Pressearchiv - Meldung vom 12.02.2010

Pressemitteilung vom 12.02.2010

Auf Antrag der Ausländerbehörde hat das Amtsgericht Brandenburg an der Havel Sicherungshaft für Herrn B. angeordnet.

Nach dem das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) mit Beschluss vom 11.02.2010 die für Freitag, 12.02.2010, geplante Abschiebung des in der Brandenburger Justizvollzugsanstalt (JVA) einsitzenden Herrn B. in die USA vorläufig untersagt hatte, stellte die Ausländerbehörde der Stadt Brandenburg an der Havel am Vormittag des 12.02.2010 beim zuständigen Amtsgericht (AG) Brandenburg an der Havel einen Antrag auf Sicherungshaft gemäß § 62 Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Im Ergebnis ordnete das Gericht die Sicherungshaft für die Dauer von 14 Tagen an und folgte somit dem Antrag der Stadt Brandenburg an der Havel.

Herr B. war zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden, die er in der JVA Brandenburg an der Havel verbüßte. Im November 2009 hatte die zuständige Ausländerbehörde der Stadt Brandenburg an der Havel die Ausweisung des Herrn B. verfügt und die sofortige Vollziehung der Ausweisung angeordnet. Dagegen hatte der Betroffene Widerspruch eingelegt und einstweiligen Rechtschutz beim Verwaltungsgericht (VG) Potsdam beantragt. Dieser Antrag wurde vom VG Potsdam mit Beschluss vom 11.02.2010 zurückgewiesen. Das Gericht ist damit der Rechtsauffassung der Stadt in vollem Umfang gefolgt.

Auf die Beschwerde des Bevollmächtigten des Herrn B. erging noch am selben Abend ein Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg, mit dem der Stadt vorläufig untersagt wurde, Herrn B. vor einer abschließenden Entscheidung des OVG abzuschieben.

Ohne den Antrag auf Sicherungshaft wäre Herr B. am 12.02.2010 aus der JVA Brandenburg an der Havel entlassen worden. Die Stadt Brandenburg an der Havel hat zum jetzigen Zeitpunkt alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeschöpft.

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