Volksbegehren „Für eine Änderung des § 19 Absatz 11 des Landesentwicklungsprogrammes zur Durchsetzung eines landesplanerischen Nachtflugverbotes am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER)!“

Pressearchiv - Meldung vom 25.07.2012

Pressemitteilung vom 25.07.2012

Bei der Durchführung dieses Volksbegehrens werden erstmals die im Februar dieses Jahres vom Landtag geänderten Vorgaben des Volksabstimmungsgesetzes angewendet. So wurde der Eintragungszeitraum für das Volksbegehren von 4 auf 6 Monate verlängert. Letzter Eintragungstag ist der 3. Dezember 2012. Die Eintragungsberechtigung wurde auf alle Wahlberechtigten zum Landtag Brandenburg ab dem 16. Lebensjahr erweitert. Ebenfalls neu eingeführt wurde das Recht auf Unterstützung des Volksbegehrens durch Antrag auf briefliche Eintragung.

Der Antrag auf briefliche Eintragung kann von der eintragungsberechtigten Person selbst oder einer von ihr bevollmächtigten Person schriftlich oder mündlich aber nicht fernmündlich bei der Abstimmungsbehörde gestellt werden. Die Schriftform gilt auch durch E-Mail, Telefax oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt, wenn der Antrag auch den Tag der Geburt der antragstellenden Person enthält. Bei der elektronischen Antragstellung ist neben dem Familiennamen, dem Vornamen und der Anschrift auch der Tag der Geburt der antragstellenden Person anzugeben.

Der Antrag auf briefliche Eintragung kann von Eintragungsberechtigten aus der Stadt Brandenburg an der Havel unter folgender Anschrift gestellt werden:
Stadt Brandenburg an der Havel - Die Oberbürgermeisterin
FG Statistik und Wahlen (Abstimmungsbehörde)
Nicolaiplatz 30
14770 Brandenburg an der Havel

Die Beantragung des Eintragungsscheins auf elektronischem Weg ist unter:
<link rathaus-politik wahlen volksbegehren>www.stadt-brandenburg.de/rathaus-politik/wahlen/volksbegehren möglich. Den ausgefüllten Antrag bitte an eMail: wahlenstadt-brandenburg.de senden.
Anträge können auch per Fax unter (03381) 58 10 24 an die Abstimmungsbehörde gerichtet werden.
Eintragungsscheine können bis zwei Tage vor Ablauf der Eintragungsfrist beantragt werden.

Für das Volksbegehren liegen im Eintragungsraum der Abstimmungsbehörde und weiteren Eintragungsstellen durch den Landeswahlleiter vorbereitete Eintragungslisten vor. Jede Liste enthält den vollständigen Text des Volksbegehrens sowie die Namen und Anschriften der Vertreter und Stellvertreter. Unterstützer tragen sich in die Liste mit ihrem vollen Namen, Anschrift und Geburtsdatum ein und bestätigen dies mit ihrer Unterschrift und dem Datum der Unterschriftsleistung. Eine Eintragung ist nur in dieser Vollständigkeit gültig. Eintragungsberechtigte müssen sich durch ein gültiges Personaldokument mit Lichtbild (Personalausweis oder Führerschein) ausweisen.

In der Stadt Brandenburg an der Havel liegen die Eintragungslisten zu den jeweiligen Öffnungszeiten in der Abstimmungsbehörde, Nicolaiplatz 30, und in den Ortsteilverwaltungen Plaue/Kirchmöser, Göttin, Wilhelmsdorf, Klein Kreutz, Schmerzke, Gollwitz und Wust aus. Zudem hält an Samstagen der Bürgerservice am Nicolaiplatz 30 die Eintragungslisten bereit.
Öffnungszeiten und weitere Informationen zur Unterstützung des Volksbegehrens sind auf der Internetseite <link rathaus-politik wahlen volksbegehren>www.stadt-brandenburg.de/rathaus-politik/wahlen/volksbegehren zu finden.

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