Vollsperrung der Potsdamer Straße wegen Brückenbauarbeiten ausgeweitet?

Pressemitteilung vom 21.02.2024

"Durchfahrt verboten" gilt ab Freitag, 23.02.2024, ab 18:00 Uhr, für beide Fahrtrichtungen der Potsdamer Straße.
„Durchfahrt verboten“ gilt ab Freitag, 23.02.2024, ab 18:00 Uhr, für beide Fahrtrichtungen der Potsdamer Straße.
Eine gute Botschaft macht seit Montag die Runde: Zwischen 20 und 5 Uhr kann die Potsdamer Straße auch stadteinwärts befahren werden.
Stadt und Verkehrsauschuss hatten sich für die abendliche und nächtliche Freigabe der Potsdamer Straße stark gemacht. Die gute Botschaft macht seit Montag die Runde: Zwischen 20 und 5 Uhr kann die Potsdamer Straße auch stadteinwärts befahren werden. Ausgenommen die bevorstehende Vollsperrung.
Auch die Zusatzbeschilderung der Potsdamer Landstraße hat der Landesbetrieb Straßenwesen auf Drängen der Stadt veranlasst.
Auch die Zusatzbeschilderung der Potsdamer Landstraße hat der Landesbetrieb Straßenwesen auf Drängen der Stadt veranlasst. Zu viel Umleitungsverkehr hatte sich zum Schützenworth „verirrt“.

Mit seiner heutigen Sperr-Botschaft sorgte der Landesbetrieb Straßenwesen für Verwirrung in der Stadt und im Rathaus:

Wie angekündigt, wird die Bundesstraße B 1 / Potsdamer Straße in Brandenburg an der Havel in der Zeit von Freitag, 23.02.2024 ab 18:00 Uhr bis voraussichtlich Mittwoch, 28.02.2024, 05:00 Uhr früh voll gesperrt.

Bisherige Ankündigungen waren allerdings auf den Zeitraum bis 27. Februar, 06:00 Uhr, beschränkt. Eine Verlängerung war mit der Stadtverwaltung nicht abgesprochen, wenngleich sie nicht unerhebliche Auswirkungen hat - beispielsweise bei der Koordination des Rettungsdienstes. Auf Nachfrage von Oberbürgermeister Steffen Scheller bestätigte Regionalleiter Frank Schmidt, dass die Pressemeldung etwas voreilig erfolgt sei. Zwar habe der Baubetrieb in der heutigen Baubesprechung angemerkt, dass die während der Vollsperrung vorgesehenen Arbeiten sehr aufwändig seien und einen Tag mehr in Anspruch nehmen könnten, doch sei abschließend darüber noch nicht entschieden worden. Erst Donnerstagmittag solle die Entscheidung feststehen.

Unstrittig ist die bevorstehende, weil notwendige Bau-Prozedur: der Einbau der Rückverankerungen für die Bohrpfahlwand, die in die Fahrbahn eingelegt und mittels einer Spundwand in der Böschung verankert werden muss.

Weiterhin werden die gleisnahen Bohrpfähle (stadteinwärts) eingebaut, die von oben durch das Widerlager des Bestandsbauwerkes gebohrt werden müssen. Dafür ist mehr Zeit erforderlich als bislang geplant. Ursprünglich war davon ausgegangen worden, dass dies bis Dienstag, 27.02.2024, 05:00 Uhr umsetzbar sei,

hatte Landesbetriebs-Sprecher Steffen Streu übermittelt.

Fest steht: Die Spundwand kann nur während einer Vollsperrung in die Böschung eingebracht werden und weil das entsprechende Gerät auf dem Geh- und Radweg stehen wird, gilt die Vollsperrung auch für den Geh- und Radverkehr, der auf die Potsdamer Landstraße ausweichen kann und über die Fußgängerbrücke am Hauptbahnhof in die Stadt gelangt.

Die Umleitung für den motorisierten Verkehr führt indes über die B 102 Paterdamm und über die Kreisstraße K 6948 Rotscherlinde, Krahne, Reckahn und Göttin - und umgekehrt.

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