Vollstreckung der Stadt Brandenburg an der Havel ab September mit neuer Kostenordnung

Pressearchiv - Meldung vom 29.08.2013

Pressemitteilung vom 29.08.2013

 

 

Säumige Zahler müssen sich auf erhöhte Gebühren einstellen

 

Die Stadtkasse der Stadt Brandenburg an der Havel als Vollstreckungsbehörde bereitet derzeit die Umstellung auf das neue Vollstreckungsrecht vor. Ab 1. September 2013 tritt im Land Brandenburg ein neues Verwaltungsvollstreckungsgesetz und damit einhergehend eine veränderte Kostenordnung in Kraft. Ziel des Gesetzgebers ist eine kostendeckende Tätigkeit der Vollstreckungsbehörden.

Nach der neuen Rechtslage werden säumige Zahler verstärkt zur Kasse gebeten, wenn die Vollstreckungsbehörde tätig werden muss.

Die Mahngebühren sind gestaffelt und betragen grundsätzlich 1 % des Mahnbetrages, jedoch mindestens 5,- Euro und höchstens 100,- Euro.

Bei einer Pfändung beträgt die Gebühr 10,50 Euro (bis 500,- Euro Hauptforderungen) bzw. 21,- Euro (Hauptforderungen von über 500,- Euro bis 1.000,- Euro) und steigen bei höheren Forderungen weiter an.

Darüber hinaus wird für jeden Vollstreckungsauftrag eine einmalige Grundgebühr von 31,- Euro (bei einer Geldforderung bis einschließlich 500,- Euro) bzw. 42,- Euro (bei einer Geldforderung von mehr als 500,- bis einschließlich 1000,- Euro) fällig. Auch diese steigt bei höheren Forderungen weiter an.

Zu beachten ist ferner, dass die städtische Vollstreckungsbehörde nach der neuen Rechtslage auch privatrechtliche Forderungen vollstrecken kann, wenn diese aus dem kommunalen Aufgabenbereich resultieren (z. B. Bibliotheken oder Volkshochschule). Hierfür mussten bisher Gerichtsvollzieher beauftragt werden. Durch die nun mögliche Zusammenfassung dieser privatrechtlichen Forderungen mit weiteren gegebenenfalls bestehenden öffentlich-rechtlichen Forderungen kann hier die Einbringung von Geldern optimiert werden.

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