Wahlschein und Briefwahl

Pressearchiv - Meldung vom 30.01.2018

Pressemitteilung vom 30.01.2018

Wahlschein und Briefwahl

Informationen zur Briefwahl bei der Oberbürgermeisterwahl am 25.02.2018

Wenn Sie Ihre Stimme bei der Oberbürgermeisterwahl am 25.02.2018 per Briefwahl abgeben möchten, können Sie spätestens bis zum 23.02.2018, 18:00 Uhr, bei der Wahlbehörde einen Antrag auf einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen stellen.
Den Antrag können Sie formlos stellen oder Sie füllen einfach die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung aus, die Sie spätestens bis zum 04.02.2018 erhalten. Dort finden Sie auch alle notwendigen Angaben, die Sie für einen formlosen Antrag benötigen. Auf www.stadt-brandenburg.de/rathaus/wahlen/oberbuergermeisterwahl/briefwahl gibt es den Antrag auch als ausfüllbares PDF-Dokument. Diesen können Sie am Computer ausfüllen. Nach dem Speichern kann der Antrag per E-Mail an wahlenstadt-brandenburg.de gesendet werden. Für den elektronischen Antrag reicht die Angabe Ihres Geburtsdatums aus. Für den Antrag in Papierform wird eine Unterschrift benötigt.
Den Antrag können Sie in einem frankierten Briefumschlag mit der Post an die „Stadt Brandenburg an der Havel/Wahlbehörde, 14767 Brandenburg an der Havel“ schicken. Sie können ihn aber auch gern in den Hausbriefkasten der Stadtverwaltung am Nicolaiplatz werfen oder bei der Wahlbehörde, Fachgruppe Statistik und Wahlen, Nicolaiplatz 30, 1. OG (links), persönlich abgeben.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen zugeschickt. Aber natürlich können Sie die Unterlagen auch persönlich abholen. Soll dies eine andere Person für Sie erledigen, müssen Sie diese zuvor mit einer schriftlichen Vollmacht ausstatten.
Der Wahlbrief mit Ihrem Stimmzettel wird im Inland von der Deutschen Post kostenlos befördert. Damit Ihr Brief auch rechtzeitig ankommt, sollte der Wahlbrief spätestens am 22.02.2018 auf den Postweg gegeben werden. Der Hausbriefkasten der Stadtverwaltung am Nicolaiplatz wird am Wahltag um 17:15 Uhr geleert. Geben Sie Ihren Wahlbrief bitte nicht in einem Wahllokal ab. Der Brief wäre nicht bis 18:00 Uhr beim Wahlleiter und Ihre Stimme damit ungültig.
Wenn Sie die Briefwahl aus dem Ausland versenden, müssen Sie den Wahlbrief selbst frankieren und rechtzeitig versenden.
Ab 29.01.2018 können Sie Ihr Wahlrecht per Briefwahl auch vor Ort bei der Wahlbehörde in der Stadtverwaltung am Nicolaiplatz 30, Zimmer 108, unter Vorlage Ihres Personal- oder Reisepasses ausüben. Die Wahlbehörde ist Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag am Vormittag von 09:00 bis 12:00 Uhr geöffnet, nachmittags (außer am Freitag) ist jeweils ab 13:00 Uhr Sprechzeit. Am Montag ist bis 15:00 Uhr, am Dienstag bis 18:00 Uhr und am Donnerstag bis 17:00 Uhr geöffnet.
Wenn Sie noch Fragen haben, helfen wir Ihnen gern.

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