Zum Gedenken an den 17. Juni 1953

Pressemitteilung vom 17.06.2022

Oberbürgermeister Steffen Scheller erinnerte in seiner Rede daran, dass die mutigen Frauen und Männer des 17. Juni 1953 zu den Menschen, "die den Gang der deutschen und der europäischen Geschichte entscheidend mitbestimmt haben."
Oberbürgermeister Steffen Scheller erinnerte in seiner Rede daran, dass die mutigen Frauen und Männer des 17. Juni 1953 zu den Menschen, „die den Gang der deutschen und der europäischen Geschichte entscheidend mitbestimmt haben.“
Zum Gedenken an den 17. Juni 1953
Zum Gedenken an den 17. Juni 1953
Zum Gedenken an den 17. Juni 1953

Am Freitag, 17.06.2022, fand im Innenhof des Gebäudes der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg die traditionelle Gedenkveranstaltung für die Opfer des Volksaufstandes vom 17. Juni 1953 statt. Eingeladen dazu hatten Oberbürgermeister Steffen Scheller, Generalstaatsanwalt Dr. Andreas Behm und Walter Paaschen, Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung.

In seiner Rede erinnerte das Brandenburger Stadtoberhaupt daran, dass die mutigen Frauen und Männer des 17. Juni 1953 zu den Menschen gehören,

die den Gang der deutschen und der europäischen Geschichte entscheidend mitbestimmt haben. Es war der erste Aufstand in den aus Moskau gesteuerten Ländern Osteuropas. Es folgten die Ereignisse in Ungarn 1956, der Prager Frühling 1968, der Kampf der Solidarnosc in den 80-er Jahren und schließlich der Fall der Berliner Mauer im November 1989 und die demokratischen Veränderungen in den anderen Ländern des Ostblocks. In diesem Sinne war der 17. Juni 1953 der Anfang vom Ende der Diktatur und der Beginn der Errichtung des Hauses Europa.

Am Schluss seiner Rede spannte Steffen Scheller den Bogen zur Gegenwart, indem er sagte:

Und - last but not least - zählt zur Verpflichtung des 17. Juni auch, dass wir uns immer und überall stark dafür machen müssen, dass Deutschland ein weltoffenes und solidarisches Land bleibt. Solidarisch gegenüber jenen Menschen, die noch immer in Unrechtssystemen leben müssen. Angesichts unserer eigenen Geschichte und der Erfahrungen des 17. Juni 1953 kann uns die Unfreiheit, die es in vielen Ländern der Erde noch gibt, nicht gleichgültig lassen. Gerade in Anbetracht des aktuellen Weltgeschehens haben wir mehr denn je die Pflicht, uns auf internationaler Ebene für die Verteidigung der Menschenrechte einzusetzen. Der 17. Juni mahnt zu Zivilcourage und Solidarität, genauso, wie zur Verteidigung der demokratischen Werte und universellen Menschenrechte. Das ist und bleibt unser Auftrag und das sind wir den mutigen und entschlossenen Helden von damals schuldig.

Im Anschluss legten Vertreter aus Verwaltung, Politik und Gesellschaft Kränze und Gebinde an der Gedenktafel im Innenhof des Gebäudes der Generalstaatsanwaltschaft nieder.

 

Hintergrund
Am 17. Juni 1953 kam es auch in der Stadt Brandenburg an der Havel zu einem Volksaufstand. Bauarbeiter, Beschäftigte des Schlepperwerkes, Arbeiter des Stahlwerkes und Beschäftigte der Thälmannwerft legten die Arbeit nieder. Tausende von Brandenburgerinnen und Brandenburgern gingen für Freiheit und gegen Unterdrückung auf die Straße.

Zentrale Örtlichkeit der Proteste war das damalige Kreisgericht in der Steinstraße 61, das von den Demonstranten gestürmt wurde, die die Freilassung von 42 politischen Gefangenen aus der dort befindlichen Untersuchungshaftanstalt erwirkten.

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