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Briefwahl

Sie können oder möchten nicht im Wahllokal wählen?

Wahlberechtigte, die am Wahltag nicht persönlich im Wahllokal wählen können oder möchten, können einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen. Ein besonderer Grund für die Beantragung ist nicht erforderlich.

Mit einem Wahlschein können Wahlberechtigte entweder per Briefwahl oder persönlich im Wahllokal des Ortsteils Wust wählen. Bei einer persönlichen Stimmabgabe mit Wahlschein ist der Wahlschein vorzulegen und die Identität mittels eines gültigen amtlichen Personaldokumentes mit Lichtbild nachzuweisen.

Beantragung des Wahlscheines und der Briefwahlunterlagen

Bei der Antragstellung sind Vor- und Familienname, Geburtsdatum und Wohnanschrift anzugeben.

Für die Beantragung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung.
Bitte beachten Sie die für den jeweiligen Antragsweg angegebenen Fristen.

1. Online-Antrag

Füllen Sie das Online-Formular zur Beantragung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen aus und reichen Sie es online ein. Die Online-Formular-Antragstellung ist bis Mittwoch, den 4. November 2026, 12:00 Uhr, möglich.

Nach diesem Zeitpunkt nutzen Sie bitte die noch verfügbaren Antragsmöglichkeiten.

2. QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung

Scannen Sie den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung mit einem Smartphone oder Tablet. Sie gelangen damit direkt zum Online-Antrag für den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen. Die Antragstellung über den QR-Code ist bis Mittwoch, den 4. November 2026, 12:00 Uhr, möglich.

Nach diesem Zeitpunkt nutzen Sie bitte die noch verfügbaren Antragsmöglichkeiten.

3. Mit der Wahlbenachrichtigung per Post

Füllen Sie den Antrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung vollständig aus, unterschreiben Sie ihn und senden Sie ihn ausreichend frankiert an:

Stadt Brandenburg an der Havel
Wahlbehörde
Klosterstraße 14
14770 Brandenburg an der Havel

Damit die Briefwahlunterlagen noch rechtzeitig postalisch übersandt werden können, muss der Antrag für diesen Antragsweg bis Mittwoch, den 4. November 2026, 12:00 Uhr, bei der Wahlbehörde eingegangen sein.

Bitte berücksichtigen Sie hierbei die erforderlichen Postlaufzeiten. Nach diesem Zeitpunkt wird empfohlen, den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich im Briefwahllokal zu beantragen.

4. Persönlich im Briefwahllokal

Sie können einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen persönlich im Briefwahllokal beantragen. Dort besteht auch die Möglichkeit, die Briefwahl unmittelbar vor Ort durchzuführen. Sofern Sie hierfür den Antrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung nutzen, füllen Sie diesen bitte möglichst bereits vor Ihrem Besuch vollständig aus. Dies erleichtert und beschleunigt die Bearbeitung vor Ort.

Der Sitz des Briefwahllokals befindet sich an folgender Adresse:

Stadt Brandenburg an der Havel
Nicolaiplatz 30
1. Obergeschoss, Raum 107
14770 Brandenburg an der Havel

Öffnungszeiten des Briefwahllokals:

Montag:
09:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag:
09:00 – 11:30 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch:
09:00 – 11:30 Uhr
Donnerstag:
08:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Freitag:
08:00 – 12:00 Uhr

Am Freitag, den 6. November 2026, ist das Briefwahllokal abweichend von den regulären Öffnungszeiten zusätzlich von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.

Der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines muss grundsätzlich spätestens bis Freitag, den 6. November 2026, 18:00 Uhr, bei der Wahlbehörde eingegangen sein.

Bitte legen Sie bei der persönlichen Beantragung zur Identitätsfeststellung ein gültiges amtliches Personaldokument mit Lichtbild vor. Sofern Ihnen die Wahlbenachrichtigung bereits vorliegt, bringen Sie diese bitte ebenfalls mit.

Was müssen Sie mit den Briefwahlunterlagen tun?

Wer Briefwahl beantragt und die Unterlagen nicht unmittelbar vor Ort nutzt, erhält die Briefwahlunterlagen grundsätzlich zugesandt. Bitte berücksichtigen Sie dabei die Postlaufzeiten.

Für die Stimmabgabe per Briefwahl gehen Sie wie folgt vor:

  1. Kennzeichnen Sie den amtlichen cremefarbigen Stimmzettel persönlich und unbeobachtet.
  2. Legen Sie den Stimmzettel in den amtlichen weißen Stimmzettelumschlag und verschließen Sie diesen.
  3. Unterschreiben Sie unter Angabe des Datums die auf der Rückseite des weißen Wahlscheines vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur Briefwahl.
  4. Legen Sie den verschlossenen weißen Stimmzettelumschlag und die unterschriebene Versicherung an Eides statt zur Briefwahl in den amtlichen roten Wahlbriefumschlag.
  5. Verschließen Sie den roten Wahlbriefumschlag.
  6. Senden Sie den Wahlbrief rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Wahlbehörde oder geben Sie ihn dort ab.

Die bei der Deutschen Post AG eingelieferten Wahlbriefe werden nur werktags im üblichen Briefbeförderungssystem transportiert und an die Wahlbehörde zugestellt. Am Wahlsonntag selbst erfolgt keine Zustellung von Wahlbriefen. Personen die Briefwahl beantragt haben, sollten den Wahlbrief spätestens 3 Werktage vor dem Wahltag bei der Deutschen Post AG einliefern. Der Wahlbrief ist bereits vorfrankiert.
Als Briefsendung des internationalen Postdienstes ist der Wahlbrief grundsätzlich durch die Bürgerin / den Bürger bzw. die Unionsbürgerin / den Unionsbürger vollständig freizumachen. Beachten Sie das im Einlieferungsland zu entrichtende Entgelt. Auf dem vorgenannten Wahlbrief, unterhalb der Anschrift, müssen Sie das Bestimmungsland „ALLEMAGNE“ oder „Germany“ angeben.

Der Wahlbrief kann auch in der Wahlbehörde der Stadt Brandenburg an der Havel abgegeben werden. Nutzen Sie bitte dafür den Briefkasten der Wahlbehörde am Gebäude des Verwaltungsstandortes Nicolaiplatz 30 oder den Briefkasten am Verwaltungsstandort Klosterstraße 14. Diese werden am Wahltag um 17:15 Uhr letztmalig geleert.

Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr bei der zuständigen Wahlbehörde eingegangen sein.